Der Bau von Trinkwasserspeichern und einem Mittelbauwerk mit einer bebauten Fläche von ca. 3.500 qm und einer Höhe von ca. 23 m (Trinkwasserspeicher) und 25,50 m (Mittelbauwerk) über Gelände. Mittelbauwerk bestehend aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und 5 Obergeschossen (Kellergeschoss mit Zulauf über Transportleitung, Eingangsebene, Ablaufebene, Zulaufebene, Überlaufebene, Belüftungsebene, Zugangsebene Dachfläche). Das Kellergeschoss in Ortbeton-Bauweise und die aufgehenden Geschosse als Fertigteile. Wassertürme als Trinkwasserspeicher mit je ca. 8.000m³ Speichervolumen. Dreimal in identischer Bauweise aus konventionell hergestelltem Stahlbeton. Stahlbeton Bohrpfahlgründung und Fundamentringe, Stahlbeton Stützen, Zwischendecken, Wandscheiben und Decken. Extensive Dachbegrünung exklusive Mittelbauwerk. Fassade als Kassettenfassade.
Eingegliederte Gewerke: Ortbeton-Bohrpfahlwände, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Schlosserarbeiten; Abdichtungsarbeiten; Lieferung und Einbau von Drucktüren zu den Trinkwasserkammern. Errichtung des Gebäudes in Anlehnung an die Arbeitsstättenverordnung incl. Gefährdungsanalyse, Flucht und Rettungsplan, Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschilderung der Verkehrswege und Fluchtwege. Ausführung gemäß den Vorgaben des DVGW- Arbeitsblattes W300 (Teil 1 bis 8)Einhaltung aller Auflagen zum Gesundheitsschutz auf BaustellenLieferung und Montage von Krananlagen 1 to in jeder Geschossebene. Kranschienen und Stromschienen.Herstellung von einem Einlaufbauwerk, Einbau von Wasserbausteinen im Einlaufbereich, Böschungssicherung.
Die Vergabestelle behält sich vor fehlende Unterlagen nachzufordern. Der Bewerber hat keinen Anspruch auf eine Nachforderung.
Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien stehen online über den Vergabemarktplatz zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung.
Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien stehen online über den Vergabemarktplatz zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung.".
Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des Qualifizierungssystems zu seiner Eignunggemacht hat, stellt allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.Die Eignung/Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.O.) und Eignungs-Ausschlusskriterien nach Ausübung des Auftraggeber Ermessens bei Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit (K.O.*) ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der Eignungsprüfung/Qualifizierung berücksichtigt werden.Bewerber sind für das Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen, das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe/- ausführung nicht in Betracht. Die Kriterien werden mit einer Bewertungsmatrix zum Qualifizierungssystem ausgewertet und dokumentiert.