VO: | VOB | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage hat uns heute über die Vergabeplattform erreicht:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bewerbungsbogen (Seite 5) ist folgende Angabe enthalten:
"Planung und Neubau eines Rechenzentrums als eigenständiges Gebäude mit Infrastruktursystemen. Der Fertigstellungstermin soll spätestens neun Monate nach dem Projektstart liegen."
Hierzu bitten wir um eine kurze Klärung:
Die Beschaffung bestimmter Großkomponenten (z. B. Netzersatzanlagen oder Kälteerzeuger) kann erfahrungsgemäß bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Verbindliche Lieferzeiten können von den Herstellern in der Regel erst nach erfolgter Beauftragung zugesichert werden.
Vor diesem Hintergrund möchten wir folgende Fragen stellen:
Ist eine Verlängerung der genannten Frist möglich?
Alternativ: Können einzelne Komponenten von der Frist ausgenommen werden?
Bezieht sich der angegebene Fertigstellungstermin ggf. auf die mechanische Fertigstellung, an die sich die Inbetriebnahmephase und der Probebetrieb anschließen?
Für Ihre Rückmeldung und eine kurze Erläuterung zur vorgesehenen Termindefinition danken wir Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen"
Antwort:
1) Eine Verlängerung der genannten Frist ist nicht vorgesehen.
2) Eine Ausnahme bestimmter Komponenten von der Firststellung ist nicht vorgesehen, da bei Fehlen dieser Komponenten das RZ in seiner Gesamtheit nicht betriebsfähig wäre.
3) Die genannte Frist ist für die vollständig betriebsfähige Übergabe. Beseitigung kleinerer, nicht betriebsbeeinträchtigender Mängel können zeitnah in einer sich daran anschließenden Korrekturphase erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Marius Nowak
ewmr Einkauf
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