Lieferung von Fernwärmekompaktstationen
Dieser Rahmenvertrag dient der Belieferung von Fernwärmekompaktstationen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Der Auftrag verlängert sich zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens nach 48 Monaten Laufzeit.
Die Lieferung erfolgt an das zentrale Lager der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH an dem Standort in Bochum.
Es erfolgt eine Umrechnung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte.
Die Bewertung erfolgt gemäß den Vorgaben aus der Datei 03_Bertungsmatrix.xlsx. Bewertet werden die Stationsmaße (kompakte Bauweise; gute Bedienbarkeit), der Betrieb (Lieferzeit; Garantielaufzeit) und die Dokumentation (Bescheinigungen).
Darstellung der Nachhaltigkeit anhand eines einzureichenden Berichtes, welcher maximal 5 DIN A4-Seiten umfassen darf. Beschrieben werden muss anhand der verbindlichen Gliederung folgendes: 1. Einleitung: Strategie & Governance (Kurzfassung der Nachhaltigkeits- / Umweltstrategie; Relevanz zum Auftragsgegenstand; Verantwortlichkeiten); 2. Maßnahmen (Energie, Ressourcen, Emissionen); 3. Standards/Zertifikate; 4. Innovation & Zukunft; 5. Monitoring & Reporting. Die Bewertung erfolgt unter zur Hilfenahme der veröffentlichten Bewertungsmatrix i.V.m. dem anerkannten Bewertungssystem der gymnasialen Oberstufe.
Die Ausschreibung enthält den Bedarf an Fernwärmekompaktstationen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Sämtliche in der Ausschreibung genannte Mengen entsprechen dem voraussichtlichen Bedarf. Sie sind lediglich geschätzt und können über- oder unterschritten werden. Eine Verpflichtung zur Abnahme der genannten Mengen besteht nicht. Falls die Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird, werden weitere Mengen benötigt. Die Lieferung hat auf Abruf in Teilmengen zu erfolgen.
Verbundene Unternehmen der ewmr GmbH im Sinne der §§ 15 ff. AktG, sind berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbsttätig Leistungen aus dem Rahmenvertrag der ewmr GmbH abzurufen. Der jeweilige Abruf erfolgt ohne Beteiligung der ewmr GmbH durch das jeweilige verbundene Unternehmen, welches insoweit Berechtigter und Verpflichteter gegenüber dem betreffenden Auftragnehmer der ewmr GmbH wird. Dementsprechend erfolgt auch die Abrechnung dieser Leistungen auf der Basis des Rahmenvertrages der ewmr GmbH direkt gegenüber dem verbundenen Unternehmen. Die Zahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und Warenerhalt unter Abzug von 3 % Skonto.Die Lieferung erfolgt frei Haus ohne NebenkostenIn der Gewährleistungszeit muss eine Störungsbeseitigung innerhalb 24 Stunden und eine Reaktionszeit (telefonische Organisation) innerhalb 2 Stunden gewährleistet werden. Diese Leistungen müssen durch eigenes Personal in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Sollten diese Zeiträume nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, die Störungen, falls diese durch unser Personal behoben werden können, gegen Berechnung zu beseitigen. Sollte dies durch unser Personal nicht erfolgen können, werden wir ein Drittunternehmen einsetzen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.