Rahmenvertrag über die Wechselung von Strom-, Gas- und Wasserzählern für die Stadtwerke Herne AG und die Stadtwerke Witten GmbH
Die Stadtwerke Herne AG und die Stadtwerke Witten GmbH sind als jeweiliger grundzuständiger Messstellenbetreiber für zahlreiche Strom-, Gas- und Wasserzähler in Herne bzw. in Witten verantwortlich.Der Leistungsumfang umfasst den gesamten Prozess von der Planung bis zur Umsetzung eines Zählerwechsels. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Terminkoordination mit den Kunden sowie die zeitgemäße Durchführung und Dokumentation der Zählerwechsel.
Der Rahmenvertrag beginnt ab dem 01.01.2027 und läuft fest bis zum 31.12.2028. Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030.
Die Wechselungen finden im Stadtgebiet Herne statt.
Die Wechselungen finden im Stadtgebiet Witten statt.
Es erfolgt eine Umrechnung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte.Dabei wird der niedrigste Preis mit 70 Punkten bewertet.
Unternehmensidentität der Dienstkleidung und DienstfahrzeugeDem Angebot sind aussagekräftige Fotos beizufügen, auf denen sowohl die Dienstkleidung als auch die eingesetzten Dienstfahrzeuge abgebildet sind.Die Fotos müssen aktuell und repräsentativ für den vorgesehenen Einsatz im Bereich Zählerwechsel sein.
Erreichbarkeit Kundenservice/Servicehotline für den AuftraggeberMit dem Angebot sind verbindliche Angaben zu den Servicezeiten Ihres Kundenservice/ Ihrer Servicehotline einzureichen.
Dem Angebot ist ein Konzept zur Sicherstellung der Leistungserbringung bei krankheitsbedingtem Personalausfall beizufügen.Das Konzept wird gemäß Bewertungsmatrix bewertet.
Mit dem Angebot muss eine kurze Darstellung der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen eingereicht werden.Die Nachhaltigkeit im Unternehmen wird gemäß Bewertungsmatrix bewertet.
Der Auftrag ist in 5 Lose aufgeteilt. Die Lose 1 und 2 für die Stadtwerke Herne AG splitten sich in ein Haupt- und ein Nebenlos. Die Lose 3 - 5 für die Stadtwerke Witten GmbH werden nicht in Haupt- und Nebenlos gesplittet, sondern jeweils komplett an einen Bieter vergeben.Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für das Los 1 oder 2 abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.Die Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
- Los 1.1 Stromzählerwechsel Stadtwerke Herne AGHauptteil (60% der Gesamtmenge)- Los 1.2 Stromzählerwechsel Stadtwerke Herne AGNebenteil (40% der Gesamtmenge)- Los 2.1 Gaszählerwechsel Stadtwerke Herne AGHauptteil (60% der Gesamtmenge)- Los 2.2 Gaszählerwechsel Stadtwerke Herne AGNebenteil (40% der Gesamtmenge)
- Los 3 Stromzählerwechsel Stadtwerke Witten GmbH- Los 4 Gaszählerwechsel Stadtwerke Witten GmbH- Los 5 Wasserzählerwechsel Stadtwerke Witten GmbH
Der Zuschlag wird zu 70% über den Preis und zu 30% über die detaillierten Qualitätsmerkmale und Nachhaltigkeit (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.Die Auftragserteilung erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl.Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.Jeder Bieter kann für alle Lose Preise abgeben.Bei Los 1 und 2 gilt:Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 20% vom Preis des erstplatzierten Bieters ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus. Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Alle Unterlagen werden ausschließlich über den benannten Kommunikationsbereich (Vergabeplattform) zur Verfügung gestellt. Die gesamte Kommunikation inkl. der Frage- und Antwortstellungen findet ausschließlich in diesem Kommunikationsbereich statt. Alle Interessenten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, die bereitgestellten Informationen rechtzeitig abzurufen. Reichen Sie Ihre Fragen bitte min. 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist ein. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.