Mit dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen/Nachweise zwingend vorzulegen:
1.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bewerbers
versichert sind, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge bzw.
gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers eingereicht
werden, die nicht älter als ein Jahr ist und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht
überschreitet.
Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Bauaufträgen im Sinne des § 103 Absatz 1 in
Verbindung mit Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum Nachweis der Eignung
der Bieter deren Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu prüfen. Bieter müssen nachweisen, dass sie die
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien
im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichten.
2.
Eigenerklärung Ausschlussgründe
(Das Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente"),
3.
Eigenerklärung Berufsgenossenschaft (Das Formular ist zu finden
in dem Ordner "Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente"),
4.
Formular VHB 221/222
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
(Das Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente"),
5.
Formular VHB 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
(Das Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente"),
6. Formular "Eigenerklärung Sanktionen Bezug zu Russland"
(Das Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente"),
7. mit dem Angebot ist der Nachweis für die Zulassung nach DVGW Gruppe Wasser W3 und Gas G3 in Verbindung mit dem Werkstoff PE einzureichen,
8.
Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden:
8.1.
Das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
(Das Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente"),
9.
Gemäß § 6b Nr. 3 wird die spätere Anforderung der
Eignungsnachweise gemäß § 6a vorbehalten:
9.1.
Urkalkulation
9.2.
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen,
9.3.
die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind,
9.4.
die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem
Leitungspersonal,
9.5.
die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
sowie Angaben,
9.6.
ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde,
9.7.
ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
9.8.
dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
9.9.
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
10.
Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden:
Gemäß § 6b Nr. 3 wird die spätere Anforderung
Eignungsnachweise gemäß § 6a von den Nachunternehmern vorbehalten:
10.1.
den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen,
10.2.
die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind,
10.3.
die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem
Leitungspersonal,
10.4.
die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
sowie Angaben,
10.5.
ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde,
10.6.
ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
10.7.
dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
10.8.
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
10.9.
dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,