Wartungen und Entstörungen von Heizungsanlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Wärmeerzeugungsanlagen, die im Eigentum des Auftraggebers stehen und aufgrund von Contracting-Verträgen betrieben werden. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sind diese Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik zu unterhalten, zu warten und instand zu halten. Die in den technischen Vorbemerkungen aufgeführten Arbeiten und Verfahrensweisen sind vom Auftragnehmer eigenständig, eigenverantwortlich, selbst koordinierend und in vollem Umfang auszuführen
Der Auftrag verlängert sich einmalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens nach 60 Monaten Laufzeit.
Die Heizungsanlagen befinden sich im Stadtgebiet Bochum.
Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte.
Bietergespräch von maximal 20 Minuten im Hause der Stadtwerke Bochum mit folgenden Inhalte: I. Verständnis des Auftrags und der AnlagenstrukturII: Wartungs- und Störungskonzept (technische Vorgehensweise)III: Personal- und EinsatzkonzeptIV: Qualitätssicherung und ArbeitssicherheitV: Ökologie und NachhaltigkeitVI: Struktur, Verständlichkeit und Überzeugungskraft der PräsentationDie Bewertung erfolgt unter zur Hilfenahme der veröffentlichten Bewertungsmatrix i.V.m. dem anerkannten Bewertungssystem der gymnasialen Oberstufe. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Die Ausschreibung umfasst die Wartungen und Entstörungen an Heizungsanlagen.Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).Reichen Sie keinesfalls unaufgefordert Angebote oder weitere Unterlagen ein. Sie werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn Sie den Teilnahmeantrag erfolgreich durchlaufen haben und wir Sie zur Angebotsabgabe zulassen können.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
1.Die Angebotsunterlagen werden ausschließlich über elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren.2. Wenn Sie ein Angebot abgeben wollen oder abgegeben haben, sollten Sie sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Evtl. Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und können dort abgerufen werden. Wir behalten uns in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und allen Interessenten zur Verfügung zu stellen.4. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Das Recht, Verhandlungen durchzuführen, wird vorbehalten.5. Nebenangebote (Angebote, die von den vorgegebenen Vertragsbedingungen oder den Anforderungen der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen nebst Anlagen/ Anhängen abweichen) sind nicht zugelassen.6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
Alle eingehenden Teilnahmeanträge und Angebote werden nach den vergaberechtlichen Grundsätzen und Gesetze bewertet. Anhand dieser Auswertung werden ggfs. mögliche Nachforderungen an die Bieter gestellt.
Vordruck 1: Unternehmensdarstellung/FirmenprofilDer Vordruck ist auszufüllen.
Vordruck 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§123, 124 GWBDer Vordruck ist entsprechend anzukreuzen und inhaltlich durch Unterzeichnung zu bestätigen.
Vordruck 3: Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG;Eigenerklärung nach Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014Der Vordruck ist inhaltlich durch Unterzeichnung (2x) zu bestätigen.
Vordruck 4: Eigenerklärung zum Umsatz und zur Anzahl der MitarbeiterInnenDer Vordruck ist auszufüllen.
Vordruck 5: ReferenzenDer Vordruck ist auszufüllen.Es ist geplant, dass höchstens acht (8) Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Unter den Bewerbern, die alle in diesem Teilnahmeantrag genannten Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, allein nach der mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesenen Referenzlage. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich.Bewertet werden die eingereichten Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit 2022) über vergleichbare Lieferungen. Es werden die acht besten eingereichten Referenzen (jeweils bis 100 Punkte) bewertet. Jede wertungsfähige Referenz wird nach den folgenden Maßstäben bewertet:Leistungsinhalt: Anzahl der gewarteten Heizungsanlagen nach Energiearta) Gasanlagen- von 10 kW bis 30 kW (bis 15 Punkte)- von 31 kW bis 200 kW (bis 10 Punkte)- von 201 kW bis 600 kW (bis 10 Punkte)- größer als 600 kW (bis 10 Punkte)b) Heizölanlagen (bis 20 Punkte)c) Strom (Wärmepumpentechnik) (bis 30 Punkte)d) Pellet (bis 5 Punkte)Es erfolgt eine Bewertung der Bepunktung je nach Abstand gem. der linearen Interpolation. Im Fall von Punktgleichheit erfolgt die Auswahl mittels Losverfahren.
Vordruck 6: Eigenerklärung "Deutsche Sprache"Der Vordruck ist inhaltlich durch Unterzeichnung zu bestätigen.
Vordruck 7: Eigenerklärung "Personalanforderungen"Der Vordruck ist inhaltlich durch Unterzeichnung zu bestätigen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Fremdbescheinigung, nicht älter als 1 Jahr, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsge-bers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie aus-reichend) mit der Angabe folgender Risiken und Mindestdeckungssummen:Personenschäden 5 000 000 EUR, mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Um-weltschäden inkl. Allmählichkeitsschäden, mindestens 1 000 000 EUR für Vermö-gensschäden, mindestens 500 000 EUR für Bearbeitungsschäden, mindestens 500 000 EUR für Schlüssel- oder Codekartenverlust.
Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung in Form der Vorlage eines Meisterbriefes und die Eintragung in die Handwerksrolle.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang und Lieferung oder vollständiger Durchführung der Leistung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt uns der Auftragnehmer auf den Nettobetrag der Rechnung 3% Skonto.
Es gelten die Bedingungen "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen" der ewmr GmbH, Stand. März 2016. Weiterhin wird der Verhaltenskodex für Lieferanten anerkannt. Dieser wird mit dem Angebot, (Abgabe nur nach Aufforderung) in unterzeichneter Form, seitens des Auftragnehmers eingereicht.