Wartungen und Entstörungen von Heizungsanlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Wärmeerzeugungsanlagen, die im Eigentum des Auftraggebers stehen und aufgrund von Contracting-Verträgen betrieben werden. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sind diese Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik zu unterhalten, zu warten und instand zu halten. Die in den technischen Vorbemerkungen aufgeführten Arbeiten und Verfahrensweisen sind vom Auftragnehmer eigenständig, eigenverantwortlich, selbst koordinierend und in vollem Umfang auszuführen
Der Auftrag verlängert sich einmalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens nach 60 Monaten Laufzeit.
Die Heizungsanlagen befinden sich im Stadtgebiet Bochum.
Es erfolgt eine Umrechung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte.
Bietergespräch von maximal 20 Minuten im Hause der Stadtwerke Bochum mit folgenden Inhalte: I. Verständnis des Auftrags und der AnlagenstrukturII: Wartungs- und Störungskonzept (technische Vorgehensweise)III: Personal- und EinsatzkonzeptIV: Qualitätssicherung und ArbeitssicherheitV: Ökologie und NachhaltigkeitVI: Struktur, Verständlichkeit und Überzeugungskraft der PräsentationDie Bewertung erfolgt unter zur Hilfenahme der veröffentlichten Bewertungsmatrix i.V.m. dem anerkannten Bewertungssystem der gymnasialen Oberstufe. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Die Ausschreibung umfasst die Wartungen und Entstörungen an Heizungsanlagen.Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
1.Die Angebotsunterlagen werden ausschließlich über elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren.2. Wenn Sie ein Angebot abgeben wollen oder abgegeben haben, sollten Sie sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Evtl. Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Informationen zu diesem Vergabeverfahren werden ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und können dort abgerufen werden. Wir behalten uns in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und allen Interessenten zur Verfügung zu stellen.4. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Das Recht, Verhandlungen durchzuführen, wird vorbehalten.5. Nebenangebote (Angebote, die von den vorgegebenen Vertragsbedingungen oder den Anforderungen der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen nebst Anlagen/ Anhängen abweichen) sind nicht zugelassen.6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.