Diese Ausschreibung umfasst die Beschaffung einer 20 kV Schaltanlage Marktstraße 195 in Bochum.
Gemäß §§ 160 ff. GWB
Gemäß § 56 VgV
Gemäß §123 GWB und §124 GWB
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie (Siehe Formblatt 1)- Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiter in den letzten drei Jahren (mindestens 250 MA) (siehe Formblatt 9)
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:- den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen (mindestens 30 Mio. EUR/Jahr) (siehe Formblatt 8)-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Versicherungsfall, maximiert auf 5 Mio. EUR pro Kalenderjahr für Personen- und Sachschäden und Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von je 250.000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf je 500.000 EUR im Jahr (siehe Formblatt 7)Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Versicherungen im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:- Vorhaltung von Ersatzteilen mindestens 10 Jahre nach Abkündigung der Schaltanlagenversion (siehe Formblatt 10)- 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe Formblatt 4)Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Siehe Vergabeunterlagen