Diese Ausschreibung beinhaltet die Projektsteuerungsleistungen für das HFB Hofstede.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.3. Der Teilnahmeantrag ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.4. Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.5. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapit
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unterlagen werden nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert.
§123 und §124 GWB
I. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB.II. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
I. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV:Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der obengenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen
II. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
III. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung für Neubau, Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Hallen- und/oder Freibädern) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10%)
I. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (15%).
II. Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Leistungen der Projektsteuerung für Neubau, Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Hallen- und/oder Freibädern) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (40%)
III. Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Leistungen der Projektsteuerung für Neubau, Umbau, Sanierung und/oder Erweiterung von Hallen- und/oder Freibädern) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (25%)
IV. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10%)Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.