Gebäudeanschluss Tondichtungsbahn inkl. Erdarbeiten
Realisierung des Bentonitbahnanschlusses ans Gebäude: Erdarbeiten, Vorbereitende Maßnahmen, Aushub, Einbau, Sonstiges, Betonarbeiten, Entsorgung
Angebotspreis
Siehe VOB
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:- 2 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten sieben abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe Formblatt 4)
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:- den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens 10 Mio. EUR/Jahr) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (siehe Formblatt 8).
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall, maximiert auf 2 Mio. EUR pro Kalenderjahr für Personen- und Sachschäden und Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf je 500.000 EUR im Jahr (Siehe Formblatt 7).Des Weiteren sind die Formblätter 1 und 3 auszufüllen.
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtwerke Bochum Holding GmbH Vertragsbedingungen verwenden,- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.