Im 1. BA erfolgt der Bau des Auslaufbauwerks in den Wannenbach (als Provisorium) im Bereich des Fischertalwegs. Wegen des vorhandenen, zu kreuzenden Mischwasserwasserkanals und den dort sehr beengten Platzverhältnissen wird dieser als Düker im Vortriebsverfahren hergestellt. Konkret umfasst dieser 1. BA folgende Einzel Maßnahmen :
1. Herstellung einer Startbaugrube für den Vortrieb (Durchmesser rd 10m , Tiefe rd.10m, überschnittene Bohrpfahlwand)2. Herstellung einer Zielbaugrube für den Vortrieb (Rechteckige Baugrube rd. 6*4m;Tiefe rd. 10m, überschnittene Bohrpfahlwand)3. Vortrieb DN1600 Länge rd. 50m4. Herstellung Dükerober- und -unterhaupt5. Herstellung Anschluss in den offenen Wannenbach in DN1400 (rd. 20m) und DN500(rd. 35m als Provisorium)
Für den Neubau der Schächte und Leitungen des 1. BA sind Objektplanungen in Anlehnung an die HOAI der Leistungsphasen 8 und 9 gem. Anlage 12 (zu §§43,48 HOAI) sowie Besondere Leistungen zu erbringen.
Honorar/Kosten gem. abgestufter Umrechungsiehe Anlage Wertungsmatrix:5_0_Wertungsmatrix Angebote Begleitung 1. BA
Fachliche und persönliche Qualifikation der benannten Personen (Berufserfahrung)siehe Anlage Wertungsmatrix:5_0_Wertungsmatrix Angebote Begleitung 1. BA
Referenzen gem. Anforderung ( Mindestanzahl 2- ansonsten Ausschluss)siehe Anlage Wertungsmatrix:5_0_Wertungsmatrix Angebote Begleitung 1. BA
Die Angebote sind in deutscher Sprache elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
1. BA Fischertalweg (Kanalbau) von derGesamtmaßnahme Sprockhöveler Straße in Witten.Für den Neubau der Schächte und Leitungen sind Objektplanungen in Anlehnung an die HOAI der Leistungsphasen 8 und 9 gem. Anlage 12 (zu §§43,48 HOAI) sowie Besondere Leistungen zu erbringen.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
I. Gegebenenfalls geforderte SicherheitenVertragserfüllungsbürgschaft1. Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 3% desBruttoauftragswertes in Form einer selbstschuldnerischenBankbürgschaft.------------------------------------------------------------------------Die Bieter haben mit Angebotsabgabe unter anderem folgende Eigenerklärungen vorzulegen:1.Eigenerklärung zur Eignung in folgendem VergabeverfahrenFormular: 3_1_ - VHB_124LD_2019_Eigenerklärung_Fischertalweg.pdf2.Eigenerklärung des Bieters gem. den VergabeunterlagenFormular: 3-4__ Eigenerklärung Sanktionen Bezug zu Russland3.Eigenerklärung des Bieters gem. den VergabeunterlagenFormular: 3-5__521_eu_Eigenerklarung_ausschlussgrunde.pdf4.Eigenerklärung des Bieters gem. den VergabeunterlagenFormular: 3-6__Eigenerklärung Nr. 6 MiLoG.pdf
!!!Keine öffentliche Submission!!!§ 14 Öffnung der Angebote,Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote.
Fehlende Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgereicht werden.
Nachweis von Referenzen aus den letzten 10 Geschäftsjahren über Projekte im Bereich des Baus von Entwässerungsleitungen in Vortriebsbauweise mit DN>800 und Baugruben mit grundwasserdichter AusgestaltungGemäß Anlage:3_2 Vordruck Refrenzliste BÜ Sprockhöveler Str 1 BA
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:a) für Personenschäden 1.500.000 EURb) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) 1.000.000,- EURUmweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.
Die ESW Entwässerung Stadt Witten hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten.Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.