Der Auftrag umfasst die Beförderung von insgesamt, d.h. bezogen auf sämtliche Lose (z.Z. 179) Werkstattlinien inkl. Sonderfahrten, ca. 698 Mitarbeitenden werktäglich (Mo.-Fr.) an derzeit 10 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Details zu den Wohnorten, den Standorten der Werkstätten oder Außenarbeitsplätzen sowie die genauen Beförderungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beförderungsplänen je Los. Neben den klassischen Regeltouren gibt es ggf. weitere Varianten, d.h. abweichende Hin- und Rückfahrzeiten (Zwischentouren) zur Nebenzeit. Bei den zu befördernden Personen handelt es sich um Personen mit körperlichen, geistigen, seelischen, mobilitätseingeschränkten und teils schwerstmehrfach Behinderungen. Es soll daher geschultes Fahrpersonal mit Erfahrungen in der Beförderung von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden. Bei der werktäglichen Beförderung müssen teilweise Begleitpersonen seitens des Unternehmens gestellt werden, die den Menschen mit Behinderungen u.a. beim Ein- und Ausstieg sowie beim Anlegen und Abnehmen der Rückhaltegurte behilflich sind. Das Fahrpersonal sollte zudem mit einer sicheren und ordnungsgemäßen Rollstuhlbeförderung/-sicherung bestens vertraut und geschult sein. Weitere Einzelheiten können den Bedingungen der Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Werktägliche Beförderung von Menschen mit Behinderung von den jweiliegen Wohnanschriften von und zu den Werkstandorten im Raum Essen als auch zu einzelnen Außenarbeitsplätzen (s. Losübersicht + Lose)
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einmalig mit einer Laufzeit von 12 Monaten (bis längstens 30.06.2030) verlängert werden. Verlängerungsoption = 1 JahrDie Abstimmungen hierzu erfolgen bis spätestens 31.03.2029
Los-Nr. 083 bis 090 = Werkstatt Zeche Katharina
Los-Nr. 001 bis 038 = Werkstatt Borbeck
Los-Nr. 091 - 103 = Werkstatt Dellwig
Los-Nr. 129 - 171 = Werkstatt Frillendorf
Los-Nr. 050 - 061 = Werkstatt Frillendorf-C (Intensivbetreuung)
Los-Nr. 104 - 128 = Werkstatt Holsterhausen
Los-Nr. 062 - 070 = Werkstatt Kray
Los-Nr. 071 - 082 = Werkstatt Kray-SBG
Los-Nr. 042 - 049 = Werkstatt Nord I
Los-Nr. 039 - 041 = Werkstatt Nord II
Los 172 + Los 173 = Außenarbeitsplatz SAG in Velbert
Los 174 = Außenarbeitsplatz Kettwig
Los 175 = Außenarbeitsplatz GSE Hauptverwaltung
Los 176 = Außenarbeitsplatz "Bistro Auf Schalke"
Los 177 = Außenarbeitsplatz Tierheim
Los 178 = Außenarbeitsplatz GSE Hauptverwaltung (Pforte)
Los 179 = Außenarbeitsplatz Altenheim, Gladbeck
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot je Linie.Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich aus: 100% Preis.Die Bewertung erfolgt auf der Basis der einfachen Richtwertmethode.Die Angebotswertung erfolgt nach Brutto-Preisen.Bitte beachten Sie, dass Sie die zutreffende Umsatzsteuer angeben.
Vertragsgegenstand ist die werktägliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen von und zu den Werkstätten mit Behinderungen als auch von und zu Außenarbeitsplätzen. Details zu den Wohnorten, den Betriebsstätten sowie die genauen Beförderungszeiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Beförderungsplänen (Fahrplan) je Los der Leistungsbeschreibung.
Auf § 160 (3) GWB wird verwiesen.Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Essen, Die Angebot müssen bis zum 05.06.2026 gültig bleiben
Sofern die nachstehenden Unterlagen bei Angebotsabgabe fehlen, können diese nachgefordert werden. Werden die Unterlagen nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen:- Vor Ausführungsbeginn: Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden- Kopie der Gewerbeanmeldung- Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister (falls vorhanden)- Kopie der Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung (falls vorhanden)Sollte keine Konzession vorliegen, wird durch die Abgabe des Angebotes im Rahmen der Eigenerklärung bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt werden.
Der Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung ist auf Nachfrage und vor Zuschlagserteilung zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000,- EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Die Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt.Im Interesse der zu Befördernden sollte möglichst Kontinuität beim Fahrpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Linien der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Beförderungsunternehmen zu stellen.
Das Fahrpersonal muss über ein Führungszeugnis mit erweitertem Eintragungsumfang gemäß §§ 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) verfügen und im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines sein. Des Weiteren muss das Fahrpersonal in der Lage sein, im Notfall ärztliche Hilfe anfordern zu können (Handy oder Funk).Gemäß dem Bundesnichtraucherschutzgesetz gilt in den Fahrzeugen ein generelles Rauchverbot.Weitere Anforderungen regelt §§ 5 und 6 des Beförderungsvertrages.
- Kopie der Gewerbeanmeldung- Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister (wenn vorhanden)- Kopie der Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung (wenn vorhanden)Sollte keine Konzession vorliegen, wird durch die Abgabe des Angebotes im Rahmen der Eigenerklärung bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt werden.