Es soll der Auftrag zum Gewerk "Innenputzarbeiten Neubau und Bestand" für den Neubau Betriebshof Ost vergeben werden.
Der neue Betriebshof besteht aus einem zweigeschossigen Betriebsgebäude mit einer Kalt- und Warmhalle, eingeschossigen Remisen, einem Waschplatz sowie einem Bestandsgebäude, welches zu einer Verwaltung mit einer Kantine umgebaut wird.
Das Gewerk beinhaltet das Erstellen der Innenputzarbeiten im Betriebs- (Neubau) und im Verwaltungsgebäude (Umbau). Diese beinhalten die Ausführung von vorbereitenden Arbeiten, Vorbehandlung des Untergrundes, Kalkzementputz als Innenputz etc.
Es sind unter anderem die nachfolgenden Arbeiten auszuführen:
Innenputzarbeiten im Betriebsgebäude:Es sind ca. 2.700,00 m² Kalkzementputz an Innenwände aus Beton und Mauerwerk, 1-lagig auszuführen.
Innenputzarbeiten im Verwaltungsgebäude:Es sind ca. 1.500,00 m² Kalkzementputz an Innenwände aus Mauerwerk, 1-lagig auszuführen.Es sind ca. 200,00 m² Kalkzementputz an Decken aus Beton, 1-lagig auszuführen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Der Bieter mit dempreislich günstigsten Angebot erhält den Zuschlag.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechnetenAngebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel,Instandhaltungsangeboten. Grundlage der Bewertung ist dabei derBrutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeberselbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertungzum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Kommunikation (insb. bei Rückfragen) wird ausschließlich über das Vergabeportal Metropole Ruhr geführt. Nur im Vergabeportal registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Eine Beantwortung von Rückfragen erfolgt wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form, dass für alle Bewerber bzw. Bieter ein Informationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf den Inhalt Ihres Angebotes zulassen könnten.
EDG Holding GmbH, Sunderweg 98, 44147 Dortmund.
Nach § 14 EU VOB/A ist eine Zulassung von Bietern und derenBevollmächtigten zur Angebotsöffnung nicht vorgesehen.
Die Vergabestelle kann fehlende Unterlagen nach ihrem Ermessennachfordern.
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben.Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Innenputzarbeiten Neubau und Bestand) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
a) Referenzliste über die Ausführung von Bauleistungen im Bereich Innenputzarbeiten Neubau und Bestand innerhalb der letzten fünf Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen.b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124); die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen.c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich zu a) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Bauleistungen im Bereich Innenputzarbeiten Neubau und Bestand auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die
- die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) für diesen Auftrag,- die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW )- Arbeitsschutzrichtlinien für Fremdfirmen der EDG Holding GmbH,- die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Techn. Vertragsbedingungen, - die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der aktuell gültigen Fassung.
Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der EU ist eine Eigenerklärung zum Russland - Sanktionspaket abzugeben. Hierzu ist das vom Auftraggeber vorgegebene Formblatt zu verwenden.