Los 1: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von drei vollelektrischen 3-achsigen Fahrgestellen mit je einem Pressplattenaufbau und einem Lifter zur Abfallsammlung.
Die Abfallsammelfahrzeuge der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden zum Einsammeln und Befördern von Siedlungsabfällen bei der kommunalen haushaltsnahen Abfuhr genutzt (Restabfall und Bioabfall).
Das Abfallsammelfahrzeug der DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH wird zum Einsammeln und Befördern von Wertstoffabfällen (Leichtverpackungen, Metalle und Kunststoffteile) bei der kommunalen Abfuhr genutzt.
Dabei sind die Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet Dortmund zu berücksichtigen. Deshalb darf das gesamte Abfallsammelfahrzeug eine Gesamthöhe von 3.600 mm nicht überschreiten und es ist ein Radstand von maximal 4.000 mm + 1.350 mm vorgegeben.
Das Fahrgestell muss bei der Auslieferung dem modernsten Stand der Technik sowie den jeweiligen gültigen, gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaft (BG), der BAGUV, CE-Abnahme entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen.
Los 2: Weiterer Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von fünf konventionell angetriebenen Niederflurfahrgestellen und je einem Abfallsammelpressaufbau und je einen Lifter.
Die Abfallsammelfahrzeuge der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden zum Einsammeln und Befördern von Siedlungsabfällen bei der kommunalen haushaltsnahen Abfuhr genutzt (Restabfall und Bioabfall).
Die Abfallsammelfahrzeuge der WELGE Entsorgung GmbH werden zum Einsammeln und Befördern von Siedlungsabfällen bei der kommunalen haushaltsnahen Abfuhr genutzt (Restabfall).
Dabei sind die beengten Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet Dortmund zu berücksichtigen. Deshalb darf das gesamte Abfallsammelfahrzeug eine Gesamthöhe von 3.600 mm nicht überschreiten.
Die Pressplattenaufbauten und die Lifter müssen bei der Auslieferung dem modernsten Stand der Technik sowie den jeweiligen gültigen, gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaft (BG), der BAGUV, CE-Abnahme entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen.