Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne (DWT)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils der Dortmunder Wertstofftonne (DWT) im Sammelgebiet der Stadt Dortmund (Gebietsschlüssel NW013). Der kommunale Anteil beträgt gemäß der zwischen der DOWERT Dortmunder Wertstoff GmbH (DOWERT) und den Systembetreibern getroffenen Aufteilung rd. 18 % des DWT-Gesamtinputs (kommunales Pflichtgeschäft) und ist gemäß den Vorgaben des Verpackungs-recht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zu sortieren.Die auszuschreibende Leistung umfasst insbesondere:- die Übernahme der kommunalen Wertstoffmenge an der Übernahmestelle des Auftraggebers,- den Transport zur Sortieranlage des Auftragnehmers,- die Sortierung der übernommenen Wertstoffe einschließlich der Sortierresteentsorgung,- die Verwertung der sortierten Einzelfraktionen einschließlich der hierfür erforderlichen Transporte, wobei erzielbare Erlöse (z. B. für Fe-Metalle) dem Angebotspreis zugutekommen,- den Umgang mit Getränkeverbunden (FKN) nach Maßgabe des VerpackDG und den Prüfleitlinien Mengenstromnachweis der ZSVR,- das vollständige Nachweiswesen für die vertragsgegenständlichen Mengen.
Leistungszeitraum ist der 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2029. Evtl. vorhandene Restmengen vom Jahresende 2028 bzw. 2029 sind zu Beginn des Jahres 2029 bzw. 2030 noch zu den vereinbarten Preisen abzufahren.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis anhand der nachstehenden Zuschlagskriterien bestimmt. Sämtliche Kriterien stehen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung; die auftragsbezogenen Umwelt- und Betriebsaspekte betreffen Prozesse der Leistungserbringung im Sinne des § 127 Abs. 3 GWB.
Die Vergabe erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der nachfolgend aufgeführten Kriterien:
K1 - Preis: 80 PunkteK2 - Transportentfernung: 10 PunkteK3 - Betriebs- und Ausfallsicherheit: 10 Punkte
Der Preis erhält damit das im rechtlich vertretbaren Rahmen höchstmögliche Gewicht. Die beiden übrigen Kriterien sind bewusst so ausgestaltet, dass sie anhand objektiv nachprüfbarer Angaben ohne Wertungsspielraum ermittelt werden.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Kommunikation (insb. bei Rückfragen) wird ausschließlich über das Vergabeportal Metropole Ruhr geführt. Nur im Vergabeportal registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Eine Beantwortung von Rückfragen erfolgt wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form, dass für alle Bewerber bzw. Bieter ein Informationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf den Inhalt Ihres Angebotes zulassen könnten.Wir bitten Sie, Rückfragen bis zum 26.10.2026 zu stellen, um eine ordnungsgemäße Antwort gewährleisten zu können. Die Rückfragen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Metropole Ruhr für alle Interessenten beantwortet. Alle Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung angegebenen Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.Bekanntmachungs-ID: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDYDQ7S
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Referenz(en) über Sortierleistungen:Sortierung von insgesamt mindestens 50.000 Mg/a Wertstoffgemischen oder Verpackungsabfällen (Leichtverpackungen aus Sammlung über Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne), erbracht in jedem der Kalenderjahre 2022 bis 2025. Anzugeben sind je Referenz der Auftraggeber, die Mengen je Kalenderjahr und der Beauftragungszeitraum. Mehrere Referenzen werden addiert.Form: Eigenerklärung gem. Anlage 4; Bestätigung der Referenzgeber kann nachgefordert werden
Nutzungsnachweis Sortieranlage:Nachweis, dass die im Angebot benannte Sortieranlage dem Bieter für die gesamte Vertragslaufzeit im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht. Inhaltlich sind mindestens die Angaben des beigefügten Musters zu erbringen.Form: Erklärung des Anlagenbetreibers gem. Anlage 3; bei eigener Anlage genügt eine Eigenerklärung des Bieters
Nachweis EfB:Gültiger Nachweis der Zertifizierung als EntsorgungsfachbetriebForm: Zertifikat
Gesamtumsatz:Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens für jedes der Geschäftsjahre 2022 bis 2025, gesondert je Geschäftsjahr; für das letzte Jahr ist eine Schätzung zulässig, sofern der Abschluss noch nicht vorliegt.Form: Eigenerklärung
Solvenz:Auf gesonderte Anforderung im Verfahren: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder ein anderer geeigneter Nachweis, etwa eine Bescheinigung einer Wirtschaftsprüferin bzw. eines Steuerberaters.Form: Nachweis auf Anforderung
Betriebshaftpflichtversicherung:Bestehende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3M EUR sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1M EUR je Schadensfall. Die Deckung ist für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.Form: Eigenerklärung im Angebotsvordruck; Versicherungsschein kann nachgefordert werden.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die
- die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW )
Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der EU ist eine Eigenerklärung zum Russland - Sanktionspaket abzugeben. Hierzu ist das vom Auftraggeber vorgegebene Formblatt zu verwenden.