Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung der Städte Dortmund und Hamm.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die in den vorliegenden Losen 1-4 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 21.000 - 30.000 Mg pro Jahr beläuft.
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge stammt aus der kommunalen Sammlung in den Städten Dortmund und Hamm unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Der Auftrag wird in vier (Mengen)Lose aufgeteilt. Die Mengen der Lose 1 bis 3 stammen aus der kommunalen Sammlung in Dortmund. Das Los 4 betrifft ausschließlich Mengen aus der kommunalen Sammlung der Stadt Hamm.
Die zu vergebenden Leistungen sind ab dem 01.01.2027 für zunächst zwei Jahre, bis zum 31.12.2028, zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Vertragsjahres durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030.
Dortmund und Hamm
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den vorgenannten Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden.Einziges Zuschlagskriterium ist vorliegend der Preis.
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Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Kommunikation (insb. bei Rückfragen) wird ausschließlich über das Vergabeportal Metropole Ruhr geführt. Nur im Vergabeportal registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Eine Beantwortung von Rückfragen erfolgt wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form, dass für alle Bewerber bzw. Bieter ein Informationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf den Inhalt Ihres Angebotes zulassen könnten.Wir bitten Sie, Rückfragen bis zum 13.10.2026 zu stellen, um eine ordnungsgemäße Antwort gewährleisten zu können. Die Rückfragen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Metropole Ruhr für alle Interessenten beantwortet. Alle Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung angegebenen Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.Bekanntmachungs-ID: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDYDQ8R
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a) Befähigung zur BerufsausübungDer Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem er niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein.Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied einen entsprechenden Auszug einzureichen.
b) Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die EDG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.aa) Vorzulegende NachweiseEigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren (jeweils separate Angaben für jedes Geschäftsjahr).Hierfür ist das als Anlage 4 beigefügte Formular "Umsatzzahlen" zu verwenden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. bb) Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:Der Bieter hat einen Umsatz von mindestens 1 Mio. Euro p.a. mit vergleichbaren Leistungen in jedem der letzten drei vergangenen Geschäftsjahre erzielt.Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder addiert.
c) Technische und berufliche LeistungsfähigkeitDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die EDG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. aa) Vorzulegende Nachweise (1) Liste von Unternehmensreferenzen für Aufträge vergleichbarer Projekte, die der Bieter für Auftraggeber seit August 2023 durchgeführt hat. Darin sind folgende Angaben zu machen: - Name und Anschrift des Auftraggebers - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten - Darstellung der erbrachten Leistung - Umfang (Altpapiermenge/Jahr)- Zeitraum der Durchführung Hierfür ist das als Anlage 5 beigefügte Formular "Unternehmensreferenzen" zu verwenden.(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für alle abfallrechtlich relevanten Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsausführung. Zur Feststellung der insoweit relevanten Tätigkeiten haben die Bieter den von ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Verwertungsweg von der Abholung der Vertragsmengen am vorgegebenen Umschlagplatz der DOGA - Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH, Pottgießerstraße 20, 44147 Dortmund, bis hin zur Übergabe der Altpapiermengen an die Verwertungsanlage(n) lückenlos darzustellen. Für alle in der Darstellung aufgeführten Tätigkeiten muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG nachgewiesen werden. Die Zertifizierung ist jeweils für das Unternehmen einzureichen, welches die betreffende Leistung erbringen soll. Dies gilt auch, sofern einzelne Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (Fall der Eignungsleihe). Sofern der Bieter für einzelne Tätigkeiten in seinem Verwertungsweg keine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG vorlegen kann, kann er als alternativen Nachweis eine Eigenerklärung vorlegen, dass für das Unternehmen, das die betreffenden Tätigkeiten ausführen soll, die Voraussetzungen für eine Beauftragung eines Dritten gemäß § 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 bis 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erfüllt sind. Im Hinblick auf den erforderlichen Versicherungsschutz (§ 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EfbV) gilt, dass das ausführende Unternehmen einen eigenen, dem § 6 EfbV entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen können muss. bb) Mindestanforderungen an die technische und berufliche LeistungsfähigkeitZertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. alternativ Eigenerklärung, dass für das Unternehmen, das die Tätigkeiten ausführen soll, für die keine Zertifizierung vorliegt, die Voraussetzungen für eine Beauftragung eines Dritten gemäß § 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 bis 2 EfbV erfüllt sind.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die
- die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW )
Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der EU ist eine Eigenerklärung zum Russland - Sanktionspaket abzugeben. Hierzu ist das vom Auftraggeber vorgegebene Formblatt zu verwenden.
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 1 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit "Altpapier" umfasst daher - sofern nicht anders dargestellt - ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von "kommunalem" Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 1 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 5.000 - 7.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 1 grundsätzlich in Ballen verpresst.
Dortmund
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 2 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit "Altpapier" umfasst daher - sofern nicht anders dargestellt - ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von "kommunalem" Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 2 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 5.000 - 7.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 2 grundsätzlich in Ballen verpresst.
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 3 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Dortmund unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit "Altpapier" umfasst daher - sofern nicht anders dargestellt - ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von "kommunalem" Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 3 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 5.000 - 7.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 3 grundsätzlich als lose Schüttung.
Leistungsgegenstand ist die Verwertung der Altpapier-Mengen der EDG. Dies beinhaltet die Abholung der Mengen (Übernahme) am Umschlagplatz, den Transport sowie die Verwertung der Mengen und die Bereitstellung der Verwertungsnachweise entsprechend den vertraglichen Vorgaben. Die Altpapier-Menge wird in insgesamt vier Losen ausgeschrieben.Die auftragsgegenständliche Altpapier-Menge im Los 4 stammt aus der kommunalen Sammlung in der Stadt Hamm unter Mitbenutzung der Sammelstrukturen durch die Dualen Systeme. Das kommunale Altpapier sowie Verpackungsaltpapier werden grundsätzlich gemeinsam erfasst. Die hier verwendete Begrifflichkeit "Altpapier" umfasst daher - sofern nicht anders dargestellt - ein Sammelgemisch aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK).Eine Trennung nach Qualitäten und/oder Sorten bei der Erfassung erfolgt nicht. Mit den Systembetreibern wird eine rechnerische Aufteilung praktiziert. Darüber hinaus ist eine Trennung bei der Erfassung nach Sorten und/oder Qualitäten nicht vorgesehen. Entsprechend enthält die zu verwertende Menge sowohl Anteile an kommunalem Altpapier als auch an Verkaufsverpackungen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass das Altpapier der üblichen Qualität von "kommunalem" Altpapier aus den entsprechenden Sammelsystemen in städtischen Strukturen entspricht. Das gegenständliche Sammelgemisch weist daher gewöhnlich eine Papierqualität 1.02 nach EN 643 Liste der Europäischen Standardsorten Altpapier auf. Eine Garantie für diese Papierqualität wird indes nicht übernommen.Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die im vorliegenden Los 4 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 6.000 - 9.000 Mg pro Jahr beläuft. Die Übergabe/Verladung der Mengen erfolgt für das Los 4 grundsätzlich als lose Schüttung.
Hamm