Sowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere
a) Projektbezeichnung, Ort
b) Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das/die Unternehmen, das/die die Leistung erbracht hat/haben)
c) Referenzgeber, Branche, Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten
d) Angabe dazu, ob die Referenz den Abbruch/Rückbau eines Gebäudes zum Gegenstand hat (inkl. Nennung des Gebäudes)
e) Angabe der Adresse des abgebrochenen/zurückgebauten Gebäudes)
f) Angaben zum Abbruch-/Rückbauvolumen
g) Angaben zur Komplexität der örtlichen und baulichen Rahmenbedingungen des abgebrochene/zurückgebaute Gebäudes, insbesondere dazu ob sich das abgebrochene/zurückgebaute Gebäude in innerstädtischer Lage bzw. vergleichbar beengter Lage befunden hat; der Abbruch unter besonderem Schutzbedarf angrenzender Bebauung erfolgt ist; ob das abgebrochene/zurückgebaute Gebäude unmittelbar und ohne Abstand an ein zu erhaltendes Gebäude an-grenzt
h) Angaben zur Schadstoff-, Anlagen- und Entsorgungskomplexität, insbesondere dazu, ob die Referenz neben den Abbrucharbeiten den gleichzeitigen Rückbau und die Entsorgung von einem oder mehreren der folgenden Stoffe/Anlagen umfasst hat:
- Asbest gem. TRGS 519;
- Künstliche Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 521;
- PCB gem. PCBAbfallV;
- PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe);
- Lüftungsanlagen mit schadstoffhaltigen Brandschutzklappen
i) Angaben zur Kampfmittelrelevanz des abgebrochene/zurückgebaute Gebäudes, insbesondere Umfang und Einbindung kampfmittelbezogener Leistungen
Angaben dazu, wann die Abnahme der Leistung erfolgt ist
j) Angaben zum Leistungszeitraum
Mindestanforderungen:
Bewerber müssen mindestens drei Referenzen einreichen, die jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Referenz hat den Abbruch bzw. den Rückbau eines Gebäudes zum Gegenstand;
b) Das Abbruch-/Rückbauvolumen beträgt mind. 1,5 Mio. EUR (netto);
c) Die Referenz ist seit 07/2021 erbracht worden. Es reicht aus, wenn die Abnahme der Leistung seit 07/2021 erfolgt ist.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen von mindestens einem Mitglied der Bewerber-gemeinschaft vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Soweit präqualifizierte Unternehmen keine diesen Mindestanforderungen entsprechende Refe-renzen im PQ-Verzeichnis hinterlegt haben, sind entsprechende Referenzangaben mit dem Teil-nahmeantrag vorzulegen (siehe entsprechender Vordruck). Eine Nachforderung entsprechender Angaben ist bei einem Verweis auf die Präqualifikation nicht zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.06.2022 - VII-Verg 19/22).