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Verfahrensangaben

Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen Neubau Psychiatrie - Abbrucharbeiten

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.10.2026
26.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen GmbH
DE206301359
Munckelstraße 27
45879
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
evkge-psychiatrie@augusta-bochum.de
02345171260

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
02514111691
0251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111000-8
45111100-9
45110000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die geplante Abbruchmaßnahme dient der Baufeldfreimachung für einen Erweiterungsbau des ev. Klinikum Gelsenkirchen.
Dies umfasst den Abbruch des ehemaligen Amtsgericht Gelsenkirchen (3- bzw. 5-geschossiger Baukörper mit Walm-/Satteldach bzw. Flachdach) sowie einem angrenzenden 2-geschossigem Anstaltsgebäude mit verschiedenen Anbauten. Des weiteren befindet sich auf dem Gelände ein ebenfalls abzubrechender unterirdischer ehem. Luftschutzraum (Bunkeranlage) aus dem 2. Weltkrieg. Das abzubrechende Bauvolumen beträgt gesamt ca. 60.000 m3 (BRI). Die Gebäudekörper des ehemaligen Amtsgerichts sind teilweise unterkellert und grenzen unmittelbar an den Straßenraum (Gehweg und Straße) der Overwegstraße an.
Die Gebäude sind zu unterschiedlichen Zeiten errichtet worden, das ehem. Amtsgericht (Altbau) zur Jahrhundertwende bzw. der Anbau nach dem 2. Weltkrieg, teilweise unterkellert und in einigen Bereichen einsturzgefährdet.
In einigen Bereichen der Baukörper muss der fachgerechte Ausbau und die bestimmungsgemäße Entsorgung verschiedener schadstoffhaltiger Abbruchmaterialien wie Asbest, PCB, KMF, etc. erfolgen.
Der gesamte Abbruch erfolgt im innerstädtischen Umfeld mit unmittelbar angrenzender Nachbarbebauung und stellt somit hohe Anforderung an den Ablauf und die Logistik der Abbrucharbeiten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung sind die Rückbau-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsarbeiten auf dem ehemaligen Justizgelände an der Munckelstraße 26 in Gelsenkirchen.
Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau der folgenden Gebäudekomplexe einschließlich der fachgerechten Entsorgung der anfallenden Abfälle:
- Ehemalige Sozialtherapeutische Anstalt mit Werkstatt
- Ehemaliges Verwaltungsgebäude
- Ehemaliges Amtsgericht
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Einrichtung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung,
- Entkernung der Gebäude,
- Schadstoffsanierung (u. a. Asbest, KMF, PCB) nach den einschlägigen technischen Regeln
- Rückbau der Bauwerke einschließlich befestigter Außenflächen,
- Demontage schadstoffhaltiger Bauteile und technischer Anlagen,
- Aufbereitung mineralischer Baustoffe einschließlich Brechen und Beprobung,
- Sortierung, Transport und fachgerechte Entsorgung sämtlicher anfallender Bau- und Schadstoffabfälle einschließlich Nachweisführung,
- Durchführung aller erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen während der Schadstoffsanierung.

Kosten- und Terminsicherheit sind für die Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen GmbH dabei oberstes Ziel.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Wochen
28
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Munckelstraße 26
45879
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Qualität des Ausführungs- und Abbruchkonzepts

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Termin- und Projektorganisation

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Risiko- und Nachhaltigkeitskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 3 EU Nr. 3, 3a EU Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 3b EU Abs. 3 VOB/A. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird in mehreren, aufeinanderfolgenden Schritten durchgeführt. Das Vergabeverfahren beginnt mit der Auftragsbekanntmachung und der Einleitung des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs, in welchem Bewerber auf ihre Eignung geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden.

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird die Angebots- und Verhandlungsphase mit 3 bis 5 Bietern durchgeführt. Die Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt nach den in der EU-Bekanntmachung und der veröffentlichten festgelegten objektiven Auswahlkriterien. Die ausgewählten Bieter geben auf Grundlage der Leistungsbeschreibung ein Erstangebot ab, welches mit dem AG verhandelt wird. Das Erstangebot enthält bereits eine indikative Kostenprognose. Der AG behält sich vor, den Zuschlag bereits auf ein Erstangebot zu erteilen.

Sollte der AG keinen Zuschlag auf das Erstangebot erteilen, werden die nach der ersten Wertung in die engere Wahl kommenden Bieter zu einem Bietergespräch eingeladen. Voraussichtlich werden drei Bieter eingeladen. Je nach Wertungsergebnis kann auch nur ein Bieter in die engere Wahl gelangen, wenn nur dieser unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch für den Zuschlag in Betracht kommt.

Die geladenen Bieter erhalten im Bietergespräch Gelegenheit, ihr Angebot zu verbalisieren und insbesondere die erarbeiteten Herausforderungen des Projekts sowie etwaige Vertragsaspekte vorzustellen. Die genaue Zeitplanung und der Ablauf werden mit der Einladung mitgeteilt.

Im Anschluss wird der öffentliche Auftrag für die Abbrucharbeiten auf das wirtschaftlichste, final von den Bietern abgegebene Angebot erteilt. Der AG behält sich vor, Ablauf und Termine des Vergabeverfahrens im vergaberechtlich zulässigen Rahmen zu ändern.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYRJDQVS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bewerber/Bieter bzw. die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
5. Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vorzulegen (Vordrucke in Vergabeunterlagen vorhanden).
6. Von Bewerbergemeinschaften ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Siehe auch Formblatt 211 EU: Die Nachforderung fehlender Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag/Angebot gefordert war, richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Teilnahmeanträge/Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat, werden gemäß § 16 EU Nr. 4 VOB/A ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

- Eigenerklärung (Formblatt 124) oder PQ-Nummer

vgl. § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 1 Nr. 2, 3 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 1 Nr. 4, 5 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 4 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 4 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A

vgl. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8, 9 VOB/A

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

(1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
- Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden;
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung);
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).

Ferner ist einzureichen:

(2) Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - zur Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz auch für präqualifizierte Unternehmen und zum Versicherungsschutz auch für präqualifizierte Unternhemen siehe sogleich)) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren über einen Umsatz verfügt haben müssen von jeweils mind. 7 Mio. EUR (netto).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre (Mindestanforderung: Der Umsatz muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mind. 7 Mio. EUR (netto) betragen haben);
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

(2) Sowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen einzureichen: Eigenerklärung über Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindes-tens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, sich auf gesondertes Verlangen eine aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers, aus der sich die Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenann-ten Deckungssummen ergibt, vorlegen zu lassen; die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Einrei-chung nicht älter als sechs Monate sein.
Sollte der Bewerber derzeit noch nicht über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen verfügen, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung unverzüglich abschließt. Der Auftraggeber behält sich vor, sich auf gesondertes Verlangen eine aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers vorlegen zu lassen, aus der sich die Bereitschaft des Versicherungsgebers ergibt, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abzuschließen; die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Form-blatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Ei-generklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Sowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:

1. Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere

a) Projektbezeichnung, Ort

b) Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das/die Unternehmen, das/die die Leistung erbracht hat/haben)

c) Referenzgeber, Branche, Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten

d) Angabe dazu, ob die Referenz den Abbruch/Rückbau eines Gebäudes zum Gegenstand hat (inkl. Nennung des Gebäudes)

e) Angabe der Adresse des abgebrochenen/zurückgebauten Gebäudes)

f) Angaben zum Abbruch-/Rückbauvolumen

g) Angaben zur Komplexität der örtlichen und baulichen Rahmenbedingungen des abgebrochene/zurückgebaute Gebäudes, insbesondere dazu ob sich das abgebrochene/zurückgebaute Gebäude in innerstädtischer Lage bzw. vergleichbar beengter Lage befunden hat; der Abbruch unter besonderem Schutzbedarf angrenzender Bebauung erfolgt ist; ob das abgebrochene/zurückgebaute Gebäude unmittelbar und ohne Abstand an ein zu erhaltendes Gebäude an-grenzt

h) Angaben zur Schadstoff-, Anlagen- und Entsorgungskomplexität, insbesondere dazu, ob die Referenz neben den Abbrucharbeiten den gleichzeitigen Rückbau und die Entsorgung von einem oder mehreren der folgenden Stoffe/Anlagen umfasst hat:

- Asbest gem. TRGS 519;
- Künstliche Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 521;
- PCB gem. PCBAbfallV;
- PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe);
- Lüftungsanlagen mit schadstoffhaltigen Brandschutzklappen

i) Angaben zur Kampfmittelrelevanz des abgebrochene/zurückgebaute Gebäudes, insbesondere Umfang und Einbindung kampfmittelbezogener Leistungen

Angaben dazu, wann die Abnahme der Leistung erfolgt ist

j) Angaben zum Leistungszeitraum

Mindestanforderungen:

Bewerber müssen mindestens drei Referenzen einreichen, die jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Referenz hat den Abbruch bzw. den Rückbau eines Gebäudes zum Gegenstand;
b) Das Abbruch-/Rückbauvolumen beträgt mind. 1,5 Mio. EUR (netto);
c) Die Referenz ist seit 07/2021 erbracht worden. Es reicht aus, wenn die Abnahme der Leistung seit 07/2021 erfolgt ist.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen von mindestens einem Mitglied der Bewerber-gemeinschaft vorzulegen.

Wichtiger Hinweis:

Soweit präqualifizierte Unternehmen keine diesen Mindestanforderungen entsprechende Refe-renzen im PQ-Verzeichnis hinterlegt haben, sind entsprechende Referenzangaben mit dem Teil-nahmeantrag vorzulegen (siehe entsprechender Vordruck). Eine Nachforderung entsprechender Angaben ist bei einem Verweis auf die Präqualifikation nicht zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.06.2022 - VII-Verg 19/22).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
45,00

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifizierungen
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise in Kopie vorzulegen:

a) den Nachweis der Berechtigung zur Führung des RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509) mit den Klassen HA3, AB, AK der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. oder einen gleichwertigen Nachweis, sowie

b) ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder einen gleichwertigen Nachweis.

Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein. Als gleichwertig gelten insbesondere Zertifikate akkreditierter Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU/des EWR, die vergleichbare Anforderungen an Fachkunde, Zuverlässigkeit, Geräteausstattung und ordnungsgemäße Abfallentsorgung belegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber darzulegen und nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn das Mitglied, das die jeweilige Leistung ausführt, den Nachweis erbringt. Werden die Leistungen durch Nachunternehmer erbracht, sind die Nachweise für den jeweiligen Nachunternehmer vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW).
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung