Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von mineralischen Bauabfällen (Bauschutt) und Asphalt (teerfrei) durch den Auftragnehmer im Auftrag von GELSENDIENSTE als Auftraggeber.
GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle von Haushaltungen, Kleingewerbebetrieben und verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet Gelsenkirchen, darunter auch an zwei Wertstoffhöfen, ein.
Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 (zzgl. Verlängerungsoption bis 31.12.2029)
Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029, d. h. einschließlich des Optionsjahres, mit insgesamt ca. 16.590 t angenommen.
GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von mineralischem Bauschutt (Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik) und Asphalt (teerfrei).
Für die ausgeschriebene Leistung werden 2 Lose vergeben:
- Los 1: Mineralischer Bauschutt und Asphalt - Stadtgebiet Nord | AVV-Nr. 170101, 170102, 170103, 170107, 170302 | Menge: ca. 8.295 t (einschließlich Optionsjahr)
- Los 2: Mineralischer Bauschutt und Asphalt - Stadtgebiet Süd | AVV-Nr. 170101, 170102, 170103, 170107, 170302 | Menge: ca. 8.295 t (einschließlich Optionsjahr)
Das (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte.
Angebote mit einem höheren Preis erhalten einen Punktwert anhand folgender Formel:P(Angebot) = 70 - [(V(Angebot) - V(Min)) / V(Min)] × 70
Ergibt die Formel einen negativen Punktwert, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet.
| P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots.
Die Bewertung der Entfernung erfolgt anhand einer linearen Punkteskala über den zulässigen Entfernungsradius von 25 km. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps, ausgehend von dem in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los festgelegten Bezugspunkt bis zur Übernahmeanlage.
Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden; sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen.
Eine Entfernung von 0 km erhält den Höchstpunktwert von 30 Punkten; eine Entfernung von 25 km erhält 0 Punkte.
Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt:P(Angebot) = 30 × (25 - E(Angebot)) / 25
Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
| P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = Entfernung des zu bewertenden Angebots in km (Fahrtstrecke gemäß google.maps).
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.