Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Vergabe vonLieferleistungen für Strom und Erdgas für Abnahmestellen in Gelsenkirchen. Die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH führt das Verfahren als Koordinatorin und Vergabestelle sowohl für eigene Abnahmestellen als auch für Abnahmestellen der Gelsendienste (eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen) sowie - nur für das Los Erdgas - für Abnahmestellen der Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft mbH (Gelsen-LOG) durch. Zu den Abnahmestellen gehören u.a. Schwimmbäder, die ZOOM-Erlebniswelt (Zoo), Verwaltungsgebäude sowie ein Betriebshof. Die Lieferung von Strom und Gas wird dabei in zwei separaten Losenausgeschrieben. Für jedes Los wird ein einheitlicher Zuschlag für die Abnahmestellen aller beteiligten beteiligten Auftraggeber (Stadtwerke, Gelsendiente und - nur bei Los 2 - Gelsen-LOG) erteilt; durch die Zuschlagserteilung kommen aber jeweils separate Verträge mit jedem beteiligten Auftraggeber für seine Abnahmestellen zustande. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand des Loses 1 ist der Strombezug für 10 RLM-Lieferstellen, die im Gelsenkirchener Netzgebiet liegen. Der Jahresbedarf beträgt rund 6,5 GWh
Gegenstand des Loses 2 ist die Beschaffung von Erdgas für dieBewirtschaftung der Liegenschaften der Stadtwerke Gelsenkirchen, der Gelsen-LOG. und der Gelsendienste (Auftraggeber). Die Abnahmestellen liegen im Gelsenkirchener Netzgebieten. Die Abnahmestellen haben einen Gasbedarf von ca. 18,7 GWh (RLMAbnahmestellen) bzw. 2,5 GWh (SLP-Abnahmestellen) je Jahr. Die Erdgasbelieferung wird in 2 separaten Titeln (Titel 1: RLM- Abnahmestellen, Titel 2: SLP-Abnahmestellen) ausgeschrieben.
Diverse Standorte in Gelsenkirchen
Alleiniges Zuschlagskriterium sind die niedrigsten Kosten.Maßgeblich sind bei Los 1 die im Preisblatt für Los 1 ausgewiesenen"Gesamtkosten brutto". Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten für Los 1 erhält den Zuschlag für Los 1.
Maßgeblich sind bei Los 2 die im Preisblatt für Los 2 ausgewiesenen"Gesamtkosten brutto", wobei für die Bewertung des Loses 2 die"Gesamtkosten brutto 2027" zu Titel 1 sowie die "Gesamtkosten brutto 2027" zu Titel 2 zusammengerechnet werden. Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten für Los 2 erhält den Zuschlag für Los 2.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grundder vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagennach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens vonAusschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen; - Eigenerklärung Russland-Sanktionen.Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar.2. Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nichtfür das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Alleiniges Zuschlagskriterium sind die niedrigsten Kosten.Maßgeblich sind bei Los 1 die im Preisblatt für Los 1 ausgewiesenen"Gesamtkosten brutto". Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten fürLos 1 erhält den Zuschlag für Los 1.Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Alleiniges Zuschlagskriterium sind die niedrigsten Kosten.Maßgeblich sind bei Los 2 die im Preisblatt für Los 2 ausgewiesenen"Gesamtkosten brutto", wobei für die Bewertung des Loses 2 die"Gesamtkosten brutto 2028" zu Titel 1 und die "Gesamtkosten brutto 2028" zu Titel 2 zusammengerechnetwerden. Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten für Los 2 erhält den Zuschlag für Los 2.Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100