Verfahrensangaben

Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.11.2026
24.11.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GELSENDIENSTE
DE125018225
Ebertstr. 30
45879
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
Einkauf
sandra.pezer@stadtwerke-gelsenkirchen.de
+49 209-9543942

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
poststelle@brms.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77310000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Pflege der im Stadtgebiet Gelsenkirchen vorhandenen Bankett- und Grabengrasflächen im Straßenbegleitgrün. Hierbei sind sowohl ebene und leicht geneigte Bankettgrasflächen als auch Grabengrasflächen mit einer Neigung von mehr als 1:2 fachgerecht zu pflegen.

- Pos. 1: ca. 30.480,60 m² - 3- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen
- Pos. 2: ca. 199.886,70 m² - 2- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen
- Pos. 3: ca. 162.720,66 m² - 1- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen und auf geneigten Flächen mit einer Neigung über 1:2 (ca. 50 % der Fläche)

Die Grundlaufzeit beträgt 01.04.2027 bis 31.12.2023. Es bestehen drei Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf Monate, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030 ergibt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen gemäß den Pflegeterminen.

Die einzelnen Bankett-/ Grabenflächen befinden sich verteilt im kompletten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Aufmaße der einzelnen Flächen liegen der Bauüberwachung vor. Die Flächengrößen können bis zu 10 % abweichen. Für neue/ geänderte Flächen ist ein entsprechendes Aufmaß unmittelbar nach dem ersten Schnitt mit der Bauüberwachung anzufertigen. Für die Aufmaße ist der Ansprechpartner auf dem angegebenen Betriebshof abzuholen und dort wieder zu entlassen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Aufgrund der unterschiedlichsten Örtlichkeiten und Flächenzuschnitte können diese bei Bedarf mit der Bauüberwachung, nach Terminabsprache besichtigt werden.

Für die Pflegegänge auf den Bankettstreifen und Gräben werden von Mitte April bis November max. drei Ausführungsintervalle vorgegeben. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden.
Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauüberwachung in den Pflegebetrieben.

Die zu mähenden Flächen im Straßenbegleitgrün sind überwiegend mit Großgeräten mit einem Auslegemähwerk von bis zu 6,50 m Reichweite) zu bearbeiten.

Lagerflächen für Materialien und Maschinen sind nicht vorhanden.

Das Mähgut darf auf der bearbeiteten Fläche verbleiben, darf jedoch nicht in Haufen liegen bleiben, sondern muss so ausreichend verteilt werden, dass die Fläche ungehindert/unbeschädigt wachsen kann. Dieses wird nach dem ersten Mähgang eines jeden Jahres von der Bauüberwachung überprüft.

Auftretende Verunreinigungen auf Fahrbahnen, Bürgersteigen und Fahrradwegen sind umgehend zu beseitigen.

Vor der Rasenmahd ist von den Flächen sämtlicher Unrat, sowie Steine, etc. zu entfernen, damit der Unrat nicht übermäht und zerkleinert wird.
Anfallende Schäden am Mähgerät werden seitens des Auftraggebers nicht übernommen.

Verschmutzungen auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten verursacht werden, sind umgehend auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Die Gehwege und Straßen müssen während der Pflegearbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.

Die Benutzung muss für den Straßenverkehr jederzeit möglich sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2027
31.12.2027

Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.

Den Zuschlag erhält für das wertbare Angebot mit der niedrigsten Angebotspreis.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

2031

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1D7CP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist.

Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Mindestdeckungssumme von
- 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden,
und daraus resultierende Folgeschäden*

Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzliste - mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren; vergleichbar sind Leistungen, welche die Übernahme und Entsorgung derselben oder einer gleichartigen Abfallart in ähnlicher Größenordnung umfassen*

Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

f) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen**
g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen**

** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.

Finanzierung

Zahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung