Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Übernahme und die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen durch den Auftragnehmer im Auftrag von GELSENDIENSTE als Auftraggeber.
GELSENDIENSTE sammelt diese Abfälle von Haushaltungen, Kleingewerbebetrieben und verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet Gelsenkirchen, darunter auch an zwei Wertstoffhöfen, ein.
Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 (zzgl. Verlängerungsoption bis 31.12.2029)
Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029, d. h. einschließlich des Optionsjahres, mit insgesamt ca. 6.000 t angenommen.
GELSENDIENSTE - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen sowie gemischten Verpackungsabfällen (AVV-Nr. 170904, 150106).
Für die ausgeschriebene Leistung werden 2 Lose vergeben:
- Los 1: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Nord | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr)
- Los 2: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bzw. gemischte Verpackungen - Stadtgebiet Süd | AVV-Nr. 170904, 150106 | Menge: 3.000 t (einschließlich Optionsjahr)
Der Auftragnehmer räumt zum Ende der Grundlaufzeit dem Auftraggeber die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (Vertragslaufzeit bis 31.12.2029).
Der Auftraggeber muss die Option spätestens drei Monate vor Beendigung des Vertrags in Textform in Anspruch nehmen. Macht der Auftraggeber von der Option Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das (nicht auszuschließende) Angebot mit der niedrigsten Gesamt-Netto-Wertungssumme erhält 70 Punkte.
Angebote mit einem höheren Preis erhalten einen Punktwert anhand folgender Formel:P(Angebot) = 70 - [(V(Angebot) - V(Min)) / V(Min)] × 70
Ergibt die Formel einen negativen Punktwert, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet.
| P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | V(Min) = niedrigste Gesamt-Netto-Wertungssumme | V(Angebot) = Gesamt-Netto-Wertungssumme des zu bewertenden Angebots.
Die Gesamt-Netto-Wertungssumme ergibt sich aus dem Angebotsvorblatt und umfasst ausschließlich die vom Bieter kalkulierten Verwertungspreise (EP netto × Menge) über alle Vertragsjahre. Der vom Auftraggeber einheitlich vorgegebene BEHG-Zuschlag ist nicht Bestandteil der Preiswertung; er ist von allen Bietern unverändert zu übernehmen, für alle Angebote identisch und wird ausschließlich in der Abrechnung berücksichtigt. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (BEHG) und dem Angebotsvorblatt (BEHG-Zuschlag).
Die Bewertung der Entfernung erfolgt anhand einer linearen Punkteskala über den zulässigen Entfernungsradius von 25 km. Maßgeblich ist die einfache Fahrtstrecke (Hinweg) in Kilometern nach google.maps, ausgehend von dem in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los festgelegten Bezugspunkt bis zur Übernahmeanlage.
Gibt der Bieter für ein Los mehrere Anlagen an, ist die Anlage maßgeblich, an der die Abfälle regelmäßig zuerst übernommen werden; sie ist im Angebotsvorblatt als solche zu kennzeichnen.
Eine Entfernung von 0 km erhält den Höchstpunktwert von 30 Punkten; eine Entfernung von 25 km erhält 0 Punkte.
Der Punktwert wird anhand folgender Formel ermittelt:P(Angebot) = 30 × (25 - E(Angebot)) / 25
Der Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. | P(Angebot) = Punktwert für das zu bewertende Angebot | E(Angebot) = Entfernung des zu bewertenden Angebots in km (Fahrtstrecke gemäß google.maps).
Sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2030.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
elektronisch
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
b) Anzeige nach § 53 KrWG, soweit der Auftragnehmer Beförderungsleistungen selbst erbringt
c) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 170904 und 150106 oder vergleichbarer Nachweis
d) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)
e) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (mindestens zwei Referenzen) in den letzten drei Jahren
* Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
f) Bestätigung des Anlagenbetreibers über die Erfüllung der Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen nach § 6 GewAbfV
g) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen**h) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen**
** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.
Zahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - unter strikter Beachtung der 5-stufigen Abfallhierarchie (§ 6 KrWG)- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)- Anzeigepflicht nach § 53 KrWG i. V. m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)- Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie einschlägige Verordnungen (insb. 4. BImSchV, 17. BImSchV)- Einschlägige DIN-Normen und technische Regelwerke- Landesrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen(Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - insbesondere § 9 GewAbfV (Vorbehandlung von Gemischen aus Bau- und Abbruchabfällen), § 4 GewAbfV (Vorbehandlung gewerblicher Siedlungsabfälle)- Verpackungsgesetz (VerpackG) - Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)