Die Leistungsbeschreibung wurde angepasst. Betroffen ist der Abschnitt "Vorbemerkungen".
Die Änderungen betreffen insbesondere die Konkretisierung der Regelungen zur Laufzeit und Verlängerung der Rahmenvereinbarung, die Angabe des geschätzten Gesamtauftragswertes, die Klarstellung zum fehlenden Anspruch auf ein bestimmtes Abrufvolumen, die Einführung eines Höchstwertes für Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sowie den Wegfall der bisherigen Regelung zur Preisanpassung bei Vertragsverlängerungen.