Zuschlagserteilung:
Die Ausschreibung wird in 6 Fachlose unterteilt. Angebote sind für alle Lose abzugeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Grundlage der Gesamtbewertung aller Lose. Der Bieter, der hierbei das wirtschaftlichste Gesamtangebot einreicht, erhält den Zuschlag für alle Lose.
Eine getrennte Zuschlagserteilung ist ausgeschlossen.
Die Zuschlagserteilung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung eine Baubesprechung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stattfindet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung, mindestens drei Terminvorschläge in Textform zu unterbreiten. Die Terminvorschläge sind an die GELSENDIENSTE, Technische Koordination zu richten.
Kontaktdaten: technische-koordination@gelsendienste.de
Findet innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung keine Baubesprechung statt, ist die aufschiebende Bedingung endgültig nicht eingetreten und somit die Zuschlagserteilung gem. § 158 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Erfolgt die Baubesprechung aus Gründen, die ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht innerhalb der genannten Frist, gilt die Bedingung gem. § 158 Abs. 1 BGB als eingetreten und die Zuschlagserteilung wird mit Ablauf der Frist als wirksam. In diesem Fall wirken Auftraggeber und Auftragnehmer auf eine unverzügliche Durchführung der Baubesprechung hin.
Die Durchführung der Baubesprechung ist in allen Fällen zwingende Voraussetzung für den Beginn der Produktion.