Das Projektgrundstück liegt im Norden der Gelsenkirchener Innenstadt zwischen Overwegstraße, Rolandstraße und Wilhelminenstraße. Die Flurstücke 119, 142 und 144 werden für den Neubau eines Zentralbads mit Büroflächen zusammengelegt. Die früheren Gebäude (Zentralbad und Polizeiwache) wurden bereits abgerissen. Der Neubau umfasst ein 5-geschossiges Gebäude mit Schwimmbad im Erd-, Unter- und 1. Obergeschoss sowie Büroflächen der Stadt Gelsenkirchen in den oberen Etagen. Der Parkplatz an der Wilhelminenstraße bleibt erhalten und dient als Stellplatznachweis.
Die südliche, etwas tiefer liegende Teilfläche des Geländes wirderst später bebaut und kann für Baustelleneinrichtung und alsLagerfläche genutzt werden.Die für die Erstellung des Neubaus erforderlichen Erdarbeiten-Baugrube, Verbauarbeiten, Gründungspolster, Verfüllung derArbeitsräume - sind Gegenstand dieser Ausschreibung.Das geplante Gebäude weist einen eingeschossigen Keller auf,lediglich das westliche Eingangsgebäude wird nicht unterkellert.lastverteilende Bodenplatten, das Eingangsgebäude überEinzel- und Streifenfundamente.Die Gründung des Hauptgebäudes erfolgt überwiegendunmittelbar im Mergel. Lediglich in einem etwa 20 m breitenStreifen im Süden des Gebäudes liegt die Mergel so tief, dasshier die Differenz von bis zu 0,94 m durch ein Gründungspolsteraufgenommen werden muss. Ebenso wird bei dem nichtunterkellerten Eingangsgebäude ein Gründungspolster in derStärke von 2,95 m erforderlich. Das Gründungspolster wird ausörtlichem Aushub hergestellt. Da dieser zum größeren Teil ausbindigen Materialien besteht, die ohne Weiteres nichtverdichtungsfähig sind, wird das Material mit Mischbinder, wieDorosol C50 konditioniert, um die Verdichtungsfähigkeit zuerreichen. Das Baufeld wurde bereits geräumt. Altbebauung (Wände,Bodenplatten und Fundamente) wurde ausStandsicherheitgründen z.T. im Untergrund belassen ( imNorden entlang der Rollandstraße und möglicherweise imSüden unterhalb der Neubaufläche. Letzteres wird bei derErstellung des hier geplanten Gründungspolsters freigelegt. DieAltbauteile werden teilweise im Zuge der Baugrubenherstellungfreigelegt und nach Bewertung entschieden, inwieweit störendeAnteile abgebrochen und entfernt werden müssen.Die fertig hergestellte Leistung, ist an das NachfolgendeGewerk zur Herstellung des Hochbaus zu übergeben. DieTiefbauarbeiten müssen vom Nachfolgende Gewerkakzeptieren und freigegeben werden.
Overwegstraße, Rolandstraße und Wilhelminenstraße. Die bestehendenFlurstücke 119, 142 und 144 in der Flur 1
Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtpreis für erhält den Zuschlag.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grundder vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagennach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens vonAusschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;- Eigenerklärung Russland-Sanktionen.Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar.2. Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nichtfür das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.