Entsorgungsdienstleistungen für Ölabscheider im Stadtgebiet Gelsenkirchen (AVV-Nr....
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.07.2025
01.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GELSENDIENSTE
DE125018225
Ebertstr. 30
45879
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
Einkauf
sandra.pezer@stadtwerke-gelsenkirchen.de
0209-9543942

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
poststelle@brms.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90513500-1
90000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern im Stadtgebiet Gelsenkirchen und Entsorgung der aufgenommenen Abfälle (AVV-Nr. 130508).

Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum von dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2029.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern im Stadtgebiet Gelsenkirchen und Entsorgung der aufgenommenen Abfälle (AVV-Nr. 130508).

Für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 wird die Gesamtmenge mit insgesamt 3.600 m³ angenommen.

Die An- und Abfahrt zum Betreiber der Anlage(n) werden mit insgesamt 300 Fahrten geschätzt.

Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen. Die Mengen der letzten vier Jahre betrugen im Durchschnitt pro Jahr: 783,5 mg

Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Unter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebenen Preise für die Überlassung der Abfälle und An-/Abfahrten gewertet.

Das (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Punkte.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2029.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DXSE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch

Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht) und der Registernummer

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die Entsorgung von Abfällen mit der AVV-Nr. 130508

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

- 3 Referenzen für die Durchführung der gleichen Leistung in einer ähnlichen Größenordnung.

Finanzierung

Zahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Leistungsbeschreibung
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung