Leerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern im Stadtgebiet Gelsenkirchen und Entsorgung der aufgenommenen Abfälle (AVV-Nr. 130508).
Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum von dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2029.
Für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 wird die Gesamtmenge mit insgesamt 3.600 m³ angenommen.
Die An- und Abfahrt zum Betreiber der Anlage(n) werden mit insgesamt 300 Fahrten geschätzt.
Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen. Die Mengen der letzten vier Jahre betrugen im Durchschnitt pro Jahr: 783,5 mg
Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben.
Unter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebenen Preise für die Überlassung der Abfälle und An-/Abfahrten gewertet.
Das (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Punkte.
Sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2029.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
elektronisch
Bieter sind nicht zugelassen
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister- Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht) und der Registernummer
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die Entsorgung von Abfällen mit der AVV-Nr. 130508
- 3 Referenzen für die Durchführung der gleichen Leistung in einer ähnlichen Größenordnung.
Zahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
- Leistungsbeschreibung - Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)