Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (im folgendem "Verleiher" genannt) über die Erbringung von Arbeitnehmerüberlassungsleistungen für GELSENDIENSTE (im folgendem "Entleiher" genannt).
Der Einsatz der Leiharbeitnehmer beschränkt sich auf Ladetätigkeiten an Abfallsammelfahrzeugen. Abfallsammelfahrzeuge sind Fahrzeuge, die zur Leerung von Abfallsammelbehältern (Umleerbehältern) vor Ort sowie bei der Sammlung von Sperrmüll eingesetzt werden.
Die Ausschreibung gliedert sich insgesamt in zwei Lose. Ziel der losweisen Vergabe ist es, dass zwei verschiedene Personaldienstleister beauftragt werden, um den Personalbedarf jederzeit optimal decken zu können. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Bieter für beide Lose bewerben aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten kann.
Der Entleiher verpflichtet sich, pro Jahr mindestens 2.000 Einsatzstunden (je Los 1.000) abzunehmen, mit möglichen Verlängerungen bis 2029. Zusätzlich können bei Bedarf bis zu 22.000 weitere Stunden (je Los 11.000) jährlich abgerufen werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme über die Mindeststunden hinaus.
Erfahrungsgemäß werden durchschnittlich 5 Leiharbeitnehmer benötigt, in Ausnahmefällen bis zu 14 Personen (je Los 7) pro Tag. Der Verleiher muss einen ausreichend großen und einsatzbereiten Pool an Leiharbeitern vorhalten.
Dieser Auftrag wir für ein Jahr geschlossen und kann durch den Auftraggeber zwei Monate vor Ende der Laufzeit um weitere 12 Monate schriftlich verlängert werden.
Laufzeit: 12 Monate + 3 Mal optional je 12 Monate
Ohne Verlängerung endet der Auftrag automatisch zum Vertragsende.
Außenstelle: Adenauerallee 102
Der Angebotspreis geht zu 50 % in die Gesamtwertung ein. Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 500 Punkte. Je Prozentpunkt Preisdifferenz - aus-gehend vom niedrigsten Angebot - wird der Punktwert anteilig - entsprechend der prozentualen Preisdifferenz - reduziert. Die prozentuale Preisdifferenz wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Der sich aus dieser Berechnung ergebende Punktwert wird abschließend ebenfalls kaufmännisch ohne Nachkommastellen gerundet.
Der Bestbieter, d.h., der die genannten Bedingungen erfüllt, erreicht die volle Punktzahl des jeweiligen Unterpunkts der Bewertungsmatrix. Bieter, die die Bedingungen nicht vollständig erfüllen, erhalten je nach Erfüllungsgrad eine geringere Punktzahl.
Mo-Fr: 05:30 bis 18:00 - 400 PunkteMo-Fr: 05:45 bis 18:00 - 300 Punkte Mo-Fr: 06:00 bis 18:00 - 200 PunkteMo-Fr: 06:15 bis 18:00 - 100 PunkteMo-Fr: 06:30 bis 18:00 - 0 Punkte
-Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme DIN EN ISO 45001 (ehemals OHSAS 18001) oder gleichwertiges System - 50 Punkte
-Betriebliches Umweltmanagement ISO 14001:2015 (oder gleichwertiges System ) - 30 Punkte
-AZAV-Zertifizierung (oder gleichwertiges System) - 20 Punkte
Gemäß der aktuellen Planung ist vorgesehen, eine neue Ausschreibung im 02 Quartal des Jahres 2026 durchzuführen bzw. sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2027, 2028 oder 2029
Alle interessierten Parteien werden ermutigt, die offiziellen Bekanntmachungen und Mitteilungen zu diesem Zeitpunkt aufmerksam zu verfolgen. Weitere Einzelheiten zu den Ausschreibungsbedingungen, Anforderungen und Verfahren werden in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht, sobald diese verfügbar sind.
Für weitere Informationen und Updates bezüglich der Ausschreibung sollten potenzielle Bieter regelmäßig die offizielle Bekanntmachungsplattform konsultieren.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grundder vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagennach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird erst nach Ablauf der Angebotsfrist von zwei autorisierten Personen der Beschaffungsstelle durchgeführt.
Bieter sind nicht zugelassen
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Mindestens zwei Referenzen über einen Einsatz von Leihmitarbeitern als Ladehelfer in Unternehmen der Logistikbranche, bei denen mit der Entsorgungsbranche vergleichbare Tätigkeitsprofile mit mittelschweren und schweren Ladetätigkeiten abgefordert wurden. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Mindestens eine Referenz über einen Einsatz von Leihmitarbeitern als Ladehelfer in Unternehmen im Tätigkeitsbereich Sammlung und Transport von Haushaltsabfällen und Sperrmüll. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bieters im Formular "auszufüllende Vordrucke und Erklärung".
eine befristete Erlaubnis (jedoch mind. eine zweite Verlängerung in Folge) oder unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen
Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001:2015 oder ersatzweise Nachweis der Zertifizierung eines (Arbeits-)Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-management-systems (SGU) nach SCP - die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Sozialversicherungsträges (nicht älter als 6 Monate!) - die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Personenschäden: 5 Mio. Euro; Sachschäden: 5 Mio. Euro; Vermögensschäden: 1 Mio. Euro)
Einsatzzeit Ersatzpersonal: arbeitstäglich bis 06:00 Uhr des folgenden Arbeitstages zum jeweiligen Standort von GD. - gilt mit Angebotsabgabe als bestätigt
Sicherstellung eines zentralen Ansprechpartners in der Einsatzleitung/Disposition des Entleihers mit Rufbereitschaft auch außerhalb der Dienstzeit hinaus. - einzureichen mit dem Formular "Erreichbarkeit"
Als Kommunikationsniveau werden Deutschkenntnisse des Levels C2 gemäß Referenz "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER*) vorausgesetzt. - einzureichen mit dem Formular "Eigenerklärung Sprachkenntnisse"
Der Bieter muss in das Berufs- und Handelsregistereingetragen sein. Bieter aus EU-Mitgliedstaaten müssen eine Eintragung in einem vergleichbaren Register des Mitgliedsstaates ihres Sitzes vorweisen.Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung des Bieters im Formular "auszufüllende Vordrucke und Erklärung".
- Eigenerklärung zur Eignung- Eigenerklärung Ausschlussgründe
Die prüfbaren Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Ab einer Bruttoauftragssumme von 50.000 EUR ist eine Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft beizubringen. Dabei liegt die Summe der Bürgschaft bei 10 v.H. der Bruttoauftragssumme (maximale Einsatzstunden pro Los).
-AÜ-Vertrag_GD
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
Der Entleiher verpflichtet sich, pro Jahr mindestens 1.000 Einsatzstunden abzunehmen, mit möglichen Verlängerungen bis 2029. Zusätzlich können bei Bedarf bis zu 11.000 weitere Stunden jährlich abgerufen werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme über die Mindeststunden hinaus.