GELSENDIENSTE benötigt für die Straßen-, Wege- und Flächenreinigung im Stadtgebiet von Gelsenkirchen sechs knickgelenkte Geräteträger mit Kehrsaugfunktion (Drei-Besen-Technik) in der "3,5 t-Klasse".
Der aufzunehmende Schmutz kann aus verschiedenen Materialien bestehen (z. B. Glasscherben, Papier, Plastiktüten, Verpackungen, Zigarettenkippen, Zement, Staub, Sand, Splitt, Laub, allgemeiner Straßenschmutz, sonstiger Unrat, usw.).Die Maschinen fahren hauptsächlich auf befestigten Oberflächen (Asphalt, Beton, Pflaster, etc.) mit entsprechenden Ausfugungen und üblichen Unebenheiten, im Ein- oder Zweischichtbetrieb (ca. 1.200 Betriebsstunden jährlich).Die Entladung erfolgt auf Kehrichtumladeplätzen und in Container.Vorhandene KIF SS600-Trockenstoffstreuautomaten und Keil-Vario-Räumschilder müssen montiert werden können. Diese sind ggf. vom Bieter im Vorfeld zu besichtigen, die Kompatibilität ist zu prüfen. Allerdings muss ein Umbauen an die vorhandenen Hako Citymaster 1600 / 1650 weiterhin werkzeuglos und zügig möglich sein. Ggf. erforderliche Adapter müssen sich werkzeuglos und innerhalb von maximal fünf Minuten durch eine Person entfernen lassen. Ebenso müssen weitere vorhandene Anbaugeräte (Schneefräse, Wasserfass mit Hochdruckreiniger, Blasgerät, etc.) wie oben beschrieben befestigt und betrieben werden können.Auch weitere übliche Geräte, die im kommunalen Aufgabenbereich zum Einsatz kommen, sollen ggf. später adaptierbar sein. Motor, Antrieb und Hydraulikanlage müssen so dimensioniert sein, dass sie die üblichen Ansprüche eines kommunalen Straßenreinigungsunternehmens erfüllen.Die Maschinen müssen sich mit der Führerscheinklasse B gesetzeskonform und ohne Einschränkungen im öffentlichen Straßenverkehr fahren lassen
Die Maschinen sind mängelfrei, sauber und vollgetankt (Diesel und ggf. AdBlue) bei der Technischen Koordination sowie einem der beiden Bereichsleiter der Straßenreinigung am GELSENDIENSTE Betriebshof an der Adenauerallee 115, 45891 Gelsenkirchen, zu übergeben.
Das Preiskriterium wird nach einer Verhältnisgewichtung in die Gesamtbewertung eingehen. Grundlage ist die Preisangabe (Angebotspreis in EUR netto) im Angebot.
Das Angebot mit dem niedrigsten Endpreis erhält 500 Punkte. Ein Angebot, welches das günstigste Angebot im Endpreis um 100% oder mehr überschreitet, erhält 0 Punkte. Angebote, deren Endpreis innerhalb dieser Spanne von 100 % liegen, werden mittels Formel bewertet.
Optimale technische Fahrzeugeigenschaften rechtfertigen mitunter einen höheren Preis. Um diesen Umstand zu berücksichtigen wird die Erfüllung wie folgt bewertet:
Bei folgenden Positionen werden die Punkte im Verhältnis verteilt. Die ggf. angegebenen Mindest- bzw. Maximalwerte müssen zudem zwingend eingehalten bzw. erfüllt werden.
Position Merkmal Punkte (maximal)1.1 geringste Fahrzeugbreite 10bei Unterschreitung des Maximalwertes wird pro 1 cm ein Punkt vergeben 1.2 größte Kehrbreite 10bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 5 cm ein Punkt vergeben 1.4 geringster Wendekreis 15bei Unterschreitung des Maximalwertes wird pro 5 cm ein Punkt vergeben 1.9 höchste Zuladung 15bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 20 kg ein Punkt vergeben1.11 höchste Anhängelast 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 200 kg ein Punkt vergeben 2.3 höchste Motorleistung 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 5 kW ein Punkt vergeben2.12 Steigfähigkeit bei Ausnutzung der vollen 5Zuladung im Kehrbetriebbei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 5 % Steigfähigkeit ein Punkt vergeben 2.13 höchste Transportgeschwindigkeit 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 2 km/h ein Punkt vergeben 2.16 größter Tankinhalt (Kraftstoff) 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 5 Liter ein Punkt vergeben 3.4 geringster Schallleistungspegel 10bei Unterschreitung des Maximalwertes wird pro 1 dB(A) ein Punkt vergeben 5.15 geringstes Innengeräusch 10bei Unterschreitung des Maximalwertes wird pro 1 dB(A) ein Punkt vergeben 8.3 höchster Serviceintervallabstand 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 50 Stunden ein Punkt vergeben 10.3 größte Saugmundbreite 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 2 cm ein Punkt vergeben10.8 Saugrohrdurchmesser 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 1 cm ein Punkt vergeben11.2 größtes Gesamtbehältervolumen 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 50 l ein Punkt vergeben11.4 größte Auskipphöhe 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 5 cm ein Punkt vergeben 11.7 größter Entladewinkel 5bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 2° ein Punkt vergeben 12.7 größtes Frischwassertankvolumen 10bei Überschreitung des Minimalwertes wird pro 10 l ein Punkt vergeben
Bei folgenden Wunsch-Positionen werden die Punkte bei Erfüllung wie folgt verteilt:
Position Merkmal Punkte2.8 Differenzialsperre 103.7 Kühllüfter thermostatgesteuert 53.8 Load-Sensing-Technik 53.11 Zertifizierung "Blauer Engel" 54.2 ABS 104.3 ASR 104.4 ESP 54.5 EBV 104.6 Fahrerairbag 104.26 Warnmarkierung (bei Verwendung von Aluwarntafelnoder Kunststoffreflektoren) 55.10 Fahrersitz ist AGR-zertifiziert 55.26 Wärmeschutzglas 55.27 Frontscheibe elektrisch beheizbar 107.7 Tagfahrlicht in LED-Technik 57.8 Rückleuchten in LED-Technik 57.9 Bremslichter in LED-Technik 513.8 Sicherungsautomaten 5
Im Rahmen dieses Kriteriums wird der geringste Kraftstoffverbrauch (Position 3.1) mit der Punktzahl 100 Punkten bewertet. Pro 0,5 l/h Mehrverbrauch werden 10 Punkte in Abzug gebracht.
Bei einer kostenlosen 1. Inspektion, erhält der Bieter 30 Punkte. Des weiteren werden bis zu 120 Punkte vergeben, sofern eine Anschlussgarantie als Erweiterung der vertragsbedingten Gewährleistung von 24 Monaten auf das gesamte Fahrzeug angeboten wird. Die Bewertung variiert nach der gewährten Dauer.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:> Eigenerklärung zur Eignung> Erklärung des Bieters> Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521EU)> Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)> ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531EU)> ggf. Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532EU)> ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533 EU)> Erklärung über den Gesamtumsatz>Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen
Alle Formulare sind in den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" hinterlegt.
Des Weiteren ist dem Angebot ein Kartenausdruck via google maps, zum Nachweis der Entfernung zur Servicewerkstatt, sowie das technische Datenblatt beizufügen.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird erst nach Ablauf der Angebotsfrist von zwei autorisierten Personen der Beschaffungsstelle durchgeführt.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:Mindestdeckungssumme von - 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden,- 1.000.000 EUR für Vermögensschädenund daraus resultierende Folgeschäden
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mit bestimmten Mindestjahresumsatz i. H. v. 1.680.000,- EUR.
Zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen (Lieferung von mindestens vier vergleichbaren Maschinen), bei der Sie die wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen innerhalb der letzten drei Jahre erbracht haben, mit Angaben zu:- Auftraggeber - Auftragswert- Zeitraum der Leistungserbringung.
Die Existenz eines mobilen Vor-Ort-Services und einer Servicewerkstatt, die innerhalb von 60 Minuten, gemessen ab Betriebshof Adenauerallee 115 in Gelsenkirchen mit den Maschinen auf eigner Achse erreichbar ist. Der Nachweis ist durch eine entsprechende eigenhändig erstellte Eigenerklärung zu erbringen bzw. durch Kartenausdruck via google maps.
Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Maschinen wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist (z. B. Prospekt mit technischen Daten, Bilder).
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Unterauftragnehmer/Subunternehmer), und zwar insbesondere derjenigen, die mit Service und Reparatur beauftragt sind.- Anzahl, Einsatz und Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeiter
Die Zahlung der prüffähigen Rechnung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto.
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE- Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW