Die Urkalkulation ist durch gesonderte Aufforderung nach Auftragserteilung in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Waltrop zu hinterlegen.
Am 05., 06. sowie 08. Oktober 2026 finden Bietergespräche mit entsprechenden Bietern statt. Der Zuschlag kann auch ohne die Bietergespräche erteilt werden. Die entsprechenden Bieter werden nach Angebotsöffnung und Prüfung informiert.
Die Abgabe von Nebenangeboten wie z.B. die Belieferung von Materialien von der Schifffahrt aus sind zulässig. Weitere Nebenangebote sind zulässig solange diese den Vorgaben des Merkblatts MSD (Internet, freizugänglich: BAWMerkblatt Standsicherheit von Dämmen an Bundeswasserstraßen, MSD), Belastungsklasse 0,3 (mit einer helleren Asphaltdeckschicht) nach RStO sowie die durch das WSA angegebenen Belastungsgrenze für die Befahrbarkeit des vorhandenen Dammbereiches berücksichtigt. RC-Material wird als Nebenangebot ausgeschlossen. Bei Abgabe eines Nebenangebots ist durch den Bieter anzugeben wenn Positionen aus dem Leistungsverzeichnis entfallen sollten.
Der Abstand der Abschlagsrechnungen hat 6 Wochen zu betragen.
Ausnahmen (z.B. zu Asphaltterminen) sind zuvor mit der Stadt Waltrop
abzustimmen.
Zu beachten ist, das für den Abschnitt 4 eine separate Rechnung an die
Stadt Waltrop zu übermitteln ist. Hintergrund ist, das es sich bei dem
Abschnitt 4 um eine geförderte Maßnahme handelt.
Rechnungen ohne zugehörige Massenberechnung und Aufmaße werden
nicht angenommen. Die Massenberechnungen sind fortzuschreiben.
Abschlagszahlungen und Massenberechnungen müssen alle zum
jeweiligen Abrechnungsgebiet gehörenden Massen und Kosten - getrennt nach Positionen des LV -enthalten. Mehrkosten für die Aufstellung von nachvollziehbaren und prüffähigen Abrechnungsunterlagen sind in der entsprechenden Position einzukalkulieren.
Die Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit bzw.
Vertragslaufzeit (mind. bis 31.12.2027).