Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Im Rahmen der Auswertung der eingegangenen Angebote wurde festgestellt, dass die Eignungsanforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nicht hinreichend konkretisiert wurden. Insbesondere fehlen quantitative Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte sowie Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Form von Jahresumsätzen. Eine nachträgliche Anpassung würde die bekanntgemachten Wettbewerbsbedingungen verändern
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Im Rahmen der Auswertung der eingegangenen Angebote wurde festgestellt, dass die Eignungsanforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nicht hinreichend konkretisiert wurden. Insbesondere fehlen quantitative Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte sowie Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Form von Jahresumsätzen. Eine nachträgliche Anpassung würde die bekanntgemachten Wettbewerbsbedingungen verändern.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerung wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2028 vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.
Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Nutzwert berechnet sich nach der Formel Z = L/P, wobei L die erreichten Leistungspunkte (max. 210) und P den Angebotspreis darstellt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Nutzwert. Bei identischem Nutzwert entscheidet das Los.
Angebotspreis.
Leistung gemäß Kriterienkatalog. Die Bewertung erfolgt anhand der im Anforderungskatalog festgelegten Anforderungen. Maximal können 210 Leistungspunkte erreicht werden.
Das vorangegangene Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 500/26 musste aufgehoben werden. Durch die erforderliche erneute Durchführung des Vergabeverfahrens steht für die Durchführung des weiteren Vergabeverfahrens nur ein verkürzter Zeitraum zur Verfügung. Zur Sicherstellung des vorgesehenen Leistungsbeginns und zur Vermeidung weiterer Verzögerungen wird das Verfahren daher im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
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