EU-weiten Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen.
Die gemeinsame Kommunale Datenzentrale (GKD) Recklinghausen beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen abzuschließen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien - Preis und Qualität - werden wie folgt gewichtet:
Preis: 40 %Qualität: 60 %
Die Gesamtpunktzahl des Angebots ergibt sich aus der Summe der gewichteten Preis-/Qualitätspunkte:Gesamtpunktzahl = 0,4 x Preispunkte + 0,6 x Qualitätspunkte
Angebotspreis.
Die Bewertung der Qualität erfolgt anhand der von dem Bieter mit seinem Angebot einzureichenden Qualitätskonzept. Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu 3 Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden.Für jedes Unterkriterium wird die Qualität des eingereichten Konzepts anhand der vorgegebenen Bewertungsmethodik mit 0 bis maximal 100 Leistungspunkten bewertet. Die so ermittelten Leistungspunkte der einzelnen Unterkriterien werden anschließend entsprechend der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtbewertung des Qualitätskonzepts überführt. Das Qualitätskonzept kann somit insgesamt maximal 100 gewichtete Leistungspunkte erreichen.
Die Unterkriterien werden wie folgt gewichtet:Logistik- und Qualitätssicherungskonzept 40 %Personaleinsatz- und Sozialkonzept 20 %Nachhaltigkeitskonzept 40 %
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber demAuftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss desVertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Der Bieter hat eine berufliche Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR nachzuweisen.
Wichtiger Hinweis: Die Formblätter befinden sich im Dokument "Unterlagenkatalog zum Angebot". Dabei sind ausschließlich die für das jeweilige Angebot einschlägigen Formblätter auszufüllen. Formblätter, die aufgrund der konkreten Konstellation des Angebots nicht zur Anwendung kommen (z. B. Formblätter für Bietergemeinschaften), sind nicht auszufüllen. Der Bieter hat den Unterlagenkatalog zum Angebot seinem Angebot beizureichen.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Formular 521 EU ist auszufüllen)- Russlanderklärung (Formular 523 EU ist auszufüllen)
Der Bieter hat mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte (ausschließlich öffentliche Auftraggeber) aus den Jahren 2022 bis 2025 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Postdienstleistungen) vergleichbar sein und je Referenz einen Auftragswert in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR netto pro Jahr haben (Referenzbogen ist auszufüllen).
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025.
Zu erklären, dass die Anforderungen gemäß SaubFahrzeugBeschG erfüllt werden durch Abgabe der Eigenerklärung Fahrzeuge.
Nachzuweisen, dass er im Anbieterverzeichnis nach § 4 Abs. 1 PostG eingetragen ist durch die Vorlage einer Kopie der Eintragung.