Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung einer integrierten Managementsuite (ISMS, BCMS, DSMS) für die GKD Recklinghausen und ihre Zweckverbandsmitglieder
Die GKD beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung einer integrierten Managementsuite (ISMS, BCMS, DSMS) für die GKD Recklinghausen und ihre Zweckverbandsmitglieder abzuschließen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer integrierten Management Tool Suite zur ganzheitlichen Unterstützung des Informationssicherheitsmanagements (ISMS), des Business Continuity Managements (BCMS) sowie des Datenschutzmanagements (DSMS) für die GKD Recklinghausen und ihre Zweckverbandsmitglieder.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber demAuftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss desVertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV vor.
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter folgende Erklärungen beizubringen:- Eigenerklärung Ausschlussgründe (F 521)- Eigenerklärung Sanktionen (F 523 EU)- Eigenerklärung Subventionen (F 524 EU)