EU-weite Ausschreibung über die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung für eine Awareness-Maßnahme
Beschaffung einer Awareness-Maßnahme zur Sensibilisierung und Schulung zum Thema Informationssicherheit
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerung wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2028 vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.
Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Nutzwert berechnet sich nach der Formel Z = L/P, wobei L die erreichten Leistungspunkte (max. 210) und P den Angebotspreis darstellt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Nutzwert. Bei identischem Nutzwert entscheidet das Los.
Angebotspreis.
Leistung gemäß Anforderungskatalog. Die Bewertung erfolgt anhand der im Anforderungskatalog festgelegten Anforderungen. Maximal können 210 Leistungspunkte erreicht werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber demAuftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss desVertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (F 521)- Eigenerklärung Sanktionen (F 523 EU)- Eigenerklärung Subventionen (F 524 EU)
Der Bieter hat mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte (ausschließlich öffentliche Auftraggeber) aus den Jahren 2022 bis 2025 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Durchführung von Phishing-Simulationen sowie praktische Erfahrung im E-Learning zur kundenorientierten Wissensvermittlung im Bereich Cybersicherheit) vergleichbar sein (Referenzbogen ist auszufüllen). Bei aktuell bestehenden Verträgen muss die Laufzeit bereits mindestens 6 Monate betragen.
Nachweis von Zertifizierung (ISO 27001).