Rahmenvereinbarung über den Druck und die Kuvertierung von Geschäftsbriefen
Der Auftraggeber beabsichtigt den Druck und die Kuvertierung von Tagespost und saisonalen Massendrucksachen neu zu vergeben. Aus verschiedenen Anwendungen, die die GKD Recklinghausen betreibt, werden Briefe in unterschiedlicher Form erzeugt. Die Daten und Formate der Aufträge werden je Verfahren in verschiedenster Art und Weise erzeugt und zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlichen Rhythmen erstellt.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der gewichteten Richtwertmethode (Median) nach UfAB VI. Die Gewichtung beträgt 60% Preis und 40% Qualität.
Angebotspreis.
Die Bewertung der Qualität erfolgt anhand der von dem Bieter mit seinem Angebot einzureichenden Qualitätskonzept. Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern zu 3 Unterkriterien mit dem Angebot abgegeben werden. Ein Qualitätskonzept wird mit maximal 100 Leistungspunkten bewertet.
Die Unterkriterien werden wie folgt gewichtet:Erfüllungsgrad der Soll Kriterien (Anlage Kriterienkatalog): 10%Logistik-, Qualitätssicherungs- und Notfallkonzept: 45%Standortnähe: 45%
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber demAuftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss desVertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (F 521)- Eigenerklärung Sanktionen (F 523 EU)- Eigenerklärung Subventionen (F 524 EU)
Der Bieter hat mindestens drei erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte (ausschließlich öffentliche Auftraggeber) aus den Jahren 2022 bis 2025 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Druck und Kuvertierung) vergleichbar sein und mindestens 25.000.000 Druckseiten pro Jahr beinhalten (Referenzbogen ist auszufüllen).
- Nachweis über Zertifizierung: ISO 27001 (ist dem Angebot beizulegen)- Nachweis über Zertifizierung: ISO 9001 (ist dem Angebot beizulegen)- Nachweis über Zertifizierung: ISO 14001 (ist dem Angebot beizulegen)