Öffentliche Aufträge werden an geeignete Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB oder § 19 Abs. 1 MiLoG ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wertet folgende Nachweise aus:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521)
Eigenerklärung Mindestlohngesetz.