Technische und berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen zu bestimmten Arbeiten.
Für die Bewertung zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog werden Unterlagen zur Verfügung gestellt, soweit Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nicht eigenständige Dokumente und Nachweise zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen haben. Die Bewerbung hat unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben - mit Ausnahme der geforderten Referenzen - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche Bau- bzw. Planungs-Partner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, solche Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. "eignungsvermittelnden Nachunternehmern" eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für "eignungsvermittelnde Nachunternehmer" vorzulegen.
Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die Eignungsnachweise bezogen auf den übertragenen Leitungsbereich des Nachunternehmers vollständig auch von diesem zu erbringen.
Vorlage von Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben der EU-Bekanntmachung, einschließlich der Angabe der Adresse, des Ansprechpartners und der Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Aufraggeber der als Referenz genannten Aufträge soweit datenschutzrechtlich zu-lässig.
Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen im Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Teilnahmefrist dieses Vergabeverfahrens, vollständig erbracht, d.h. begonnen und abgeschlossen, worden sein, um als vergleichbar bewertet werden zu können.
Auf Ebene der Eignungsprüfung erfolgt keine zahlenmäßige Beschränkung der Referenzen.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sicher-gestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Pro Referenz können bis zu 20 Punkte erreicht werden. Insgesamt können daher bei der Auswahlentscheidung mit den Referenzen 60 von insgesamt 100 erreichbaren Punkten erlangt werden. Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung bis zu 15 Punkte. Bis zu 5 Punkte werden darüber hinaus gehend für den Nachweis von Leistungen in der Zusammenarbeit im öffentlichen bzw. öffentlich geförderten Bereich vergeben.