Gegenstand des Auftrages / Leistungsbild
Auf Basis der Ergebnisse der Projektentwicklung, wird im Folgenden die Generalplanerleistung für die Leistungsphasen 1-2 gem. HOAI einschl. der Erstellung einer FLB und der Qualitätssicherung während der weiteren Planungs- und Bauphase, sowie die Leistungsphase 9 beschrieben.
Die Grund- und besonderen Leistungen sind in den Anlagen U01 Leistungsbild Generalplanung genauer definiert.
Schnittstellen
In Folge der Komplexität der Neubaumaßnahme in Verbindung mit dem Umfeld und der Vielzahl an erforderlichen Bauleistungen werden sich zahlreiche Schnittstellen ergeben, die zu berücksichtigen sind. Um einen konfliktarmen Bauablauf zu gewährleisten, ist es bedeutsam, diese Schnittstellen allesamt frühzeitig zu definieren und in Einklang mit dem Bauablaufkonzept zu bringen.
Es ist ein hohes Ziel in dem Projekt, die Belange der Nutzer zu berücksichtigen und die Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu beschränken. Es sind die Einschränkungen in den Straßenverkehr sowie in die umliegende Nachbarschaft so gering wie möglich zu halten.
Einbindung des Generalunternehmers
Ab Lph. 3 wird die Einbindung eines Generalunternehmers notwendig sein. Der Generalplaner unterstützt diesen Prozess und stellt sicher, dass die bisherigen Planungen entsprechend berücksichtigt werden. Ihm obliegt die Qualitätssicherung während der weiteren Planungs- und Bauphase für das gesamte Projekt.
Entscheidungs- und Änderungsmanagement
Der Generalplaner unterstützt das Entscheidungs- und Änderungsmanagement gemäß den Vorgaben der Stadt Dortmund. Dies umfasst die Erstellung von erforderlichen Unterlagen und die Umsetzung entsprechender Änderungen.
Zielvereinbarung QNG
Die Generalplanung hat bei der Planung die Zielvereinbarung im Rahmen des QNG einzuhalten. Hier werden im Vorfeld die Qualitätsziele festgelegt und die Umsetzung überwacht. Die genaue Ausgestaltung der Schnittstellen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten