Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Unterhaltsreinigung Dortmund Hombruch gemäß Leistungsbeschreibung.
Vertragsgegenstand ist die Innenreinigung städtischer und städtisch genutzter Gebäude.
Diese gliedert sich in: - die laufende Unterhaltsreinigung, - die Grundreinigung sowie - Sonderreinigungen im Bedarfsfall
Die zu reinigenden Gebäude sind in den veröffentlichten Tabellen der jeweiligen Lose [1-4] im jeweiligen Stadtbezirk benannt.
Die Reinigungsprozesse umfassen die Reinigung und Pflege nichttextiler und textiler Fußbodenbeläge, sanitärer Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung entsprechend der Leistungsverzeichnisse.
Der Vertrag wird über 24 Monate, mit der Option um Verlängerung weiterer 24 Monate, geschlossen. Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Preis
Qualität
Die Auftragnehmenden werden zu einem größtmöglichen Verzicht auf Reinigungschemie durch den Einsatz von umweltfreundlichen Reinigungsverfahren verpflichtet. Eingesetzte Reinigungsmittel müssen einem Öko-Label (z. B. "Blauer Engel, EU-Eco-Label) gekennzeichnet sein.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufs-ausübung
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens nach der aktuellen DIN ISO 9001:2015 (Existenz eines Qualitätsmanagementsystems) oder gleichwertig
Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 14001.
Sollte das Unternehmen nicht nach ISO 14001 zertifiziert sein, sind zwingend folgende Nachweise zusätz-lich einzureichen:
1. Nachweis über den Aufbau des Unternehmens, der erkennen lassen muss, dass er auf die Erbringung von Reinigungsleistungen unter möglicher Reduzierung der Umweltauswirkungen und der Optimierung von Ressoucengerichtet ist; den Unterlagen ist ein entsprechendes Or-ganigramm mit dazugehörigen Stellenbeschreibungen beizufügen.
Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung.
Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung; hiervon müssen abgedeckt sein:
Schadensart: Mindestdeckung: Sachschäden, Personen-/Vermögensschäden 3.000.000 EUR Verlust von Schlüsseln 500.000 EUR
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.