Der Bereich Immobilienbetrieb der Stadt Dortmund plant im gesamten Stadtgebiet verschiedene Umbau-, Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung. Mehr als 2.300 Objekte mit über 2 Millionen Quadratmetern Gebäudefläche werden vom Bereich "Immobilienbetrieb" des Fachbereichs "Städtische Immobilienwirtschaft" bewirtschaftet. Dies sind insbesondere Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Bürogebäude, Einrichtungen für Kunst und Kultur, Sport- und Turnhallen, Hallenbäder sowie Feuer- und Rettungswachen. Zur Gewährleistung der durchgängigen Nutzung oben genannter Immobilien und zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht ist die kontinuierliche Instandhaltung sämtlicher Bauteile sowie der technischen Anlagen zwingend erforderlich. Daraus ergibt sich die Anforderung, für die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen ausreichende Kapazitäten an Mitarbeitern*innen und Material, auch kurzfristig verfügbar, abrufen zu können. Da ein Großteil der städtischen Immobilien vor 1993 errichtet wurde, ist in diesen Objekten bei jedem Eingriff in die Bausubstanz mit dem Vorhandensein von Gebäudeschadstoffen zu rechnen. Um hier schnell und vergaberechtskonform Untersuchungsaufträge an entsprechend qualifizierte Gutachterbüros erteilen zu können, soll eine Rahmenvereinbarung für alle Aufträge rund um das Thema Gebäudeschadstoffe im Bereich des Immobilienbetriebes geschlossen werden.
Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden hierbei in zwei Losen auf die zwölf Stadtbezirke aufgeteilt. Die Aufteilung der zwölf Stadtbezirke gliedert sich wie folgt: 1. Los 1: Bezirk Nord (Stadtteile Huckarde, Eving, Mengede, Brackel, Scharnhorst, Innenstadt-Nord) 2. Los 2: Bezirk Süd (Stadtteile Lütgendortmund, Hombruch, Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Brackel, Hörde, Aplerbeck).
Es erfolgt eine Ausschreibung in Losen, wobei im Rahmen der Vergabe max. ein Los an einen Bieter vergeben wird. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung können dann Abrufaufträge erteilt werden. Das Gesamtauftragsvolumen ist auf 460.000 EUR netto begrenzt. Der Auftrag ist auf zwei Jahre ab Zuschlagserteilung begrenzt.
Preis
- 60 % Qualität des Arbeitskonzeptes, davono 35 % Sicherstellung der Projektzieleo 15 % Qualifizierung des im Rahmenvertrag eingesetzten Personalso 10 % Zusammenarbeit mit akkreditierten oder vergleichbar qualifizierten Laboren
Die Kommunikation im Verfahren,d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus Teilnahme- und Angebotsphase (Verhandlungsverfahren).
Im Rahmen der Teilnahmephase werden Mindestkriterien abgefragt.
Von den Bewerber*innen, die die gestellten Mindestkriterien erfüllen, werden maximal 5 zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Hierzu wird auf Grundlage der erreichten Punkte aus den zusätzlichen Bewertungskriterien eine Rangfolge erstellt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Losverfahren.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. (s. Teilnahmeantrag)
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Nachforderungen gemäß § 56 VgV
Angaben zu Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister, Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister, sowie Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
5 Mio. EURO für Personen- und Sachschäden, sowie 1 Mio. EURO für sonstige Schäden
250.000 EURO netto Honorarumsatz für die Fachdisziplin Gebäudeschadstoffe im Mittel der letzten drei Jahre.
Insgesamt mind. 3 Mitarbeitende (im Mittel der letzten 3 Jahre) in denfolgenden Fachdisziplinen (die Mitarbeitenden dürfen auchverschiedene Qualifikationen in einer Person abdecken):
2 Mitarbeitende mit Sachkunde TRGS 519 (Bereich A)1 Mitarbeitender mit Fachkunde TRGS 524 (Bereich B)1 Mitarbeitender mit Fachkunde TRGS 521 (Bereich C)
Zusätzliche Bewertungskriterien:Kriterium A: Zertifizierung "Qualitätsmanagement" DIN EN ISO 9001 oder Öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r für Innenraumschadstoffe (3 Punkte)Kriterium B: VDI - Fachplaner Schadstoffe in Gebäuden und baulichen Anlagen (Qualifizierungabgeschlossen oder zur Qualifizierung angemeldet) (3 Punkte)
3 Referenzen über die in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen in den geforderten Fachdisziplinen (einschl. 2020)
Referenz 1: Abgeschlossene Schadstoffuntersuchung oder SanierungsbegleitungMindestkriterien:- Schwerpunkt Asbest, mind. Objekt der Komplexität II (vergl. LV)
Referenz 2:Abgeschlossene Schadstoffuntersuchung oder SanierungsbegleitungMindestkriterien:- Schwerpunkt PCB, mind. Objekt der Komplexität II (vergl. LV)
Referenz 3: Abgeschlossene Schadstoffuntersuchung und SanierungsbegleitungMindestkriterien:- Projekt für kommunale Auftraggeber
zusätzliche Bewertungskriterien:Kriterium A: Bereits im Rahmenvertrag für kommunalen Auftraggeber tätig gewesen
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.