Folgende Anforderung der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau im Hinblick auf die Beurteilungsgruppe
RAL-GZ 961 für Los 1 Aplerbeck:
AK2 - Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 5 m, auch unter erschwerten Bedingungen
S-Sanierung: Für alle vertragsspezifisch erforderlich werdende Sanierungssysteme
S 10.1 - Roboter-Spachtel-/Verpresssysteme
S 10.4 - Roboter Injektionssysteme
S 15- Kurzliner
S 16.1 - Innenmanschetten
S 27.1 - Schlauch-Liningverfahren, Warmhärtung (Wasser)
S 27.2 - Schlauch-Lining, Warmhärtung (Dampf),
S 27.3 - Schlauch-Liningverfahren, Lichthärtung
entsprechend dem angebotenen Beschichtungsverfahren:
S 42.1 - Maschinelle Beschichtung,
S 42.2 - Händische Beschichtung
S 42.3 - Injektionen
S 42.4 - Fugensanierung
RAL-GZ 961 für Los 2 Hörde:
AK2 - Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 5 m, auch unter erschwerten Bedingungen
S-Sanierung: Für alle vertragsspezifisch erforderlich werdende Sanierungssysteme
S 10.1 - Roboter-Spachtel-/Verpresssysteme
S 10.4 - Roboter-Injektionssysteme
S 15 - Kurzliner
S 16.1 - Innenmanschetten
S 27.1 - Schlauch-Liningverfahren, Warmhärtung (Wasser)
S 27.2 - Schlauch-Lining, Warmhärtung (Dampf),
S 27.3 - Schlauch-Liningverfahren, Lichthärtung
entsprechend dem angebotenen Beschichtungsverfahren:
S 42.1 - Maschinelle Beschichtung,
S 42.2 - Händische Beschichtung
S 42.3 - Injektionen
S 42.4 - Fugensanierung
sind zwingend erforderlich.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau geforderten Beurteilungsgruppen nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber zum Projektstartgespräch die Sa- nierungshandbücher RAL GZ 961 zu den angegebenen Beurteilungsgruppen AK und S zu übergeben und für die Dauer der Leistungserbringung dieses Vertrages zu überlassen.