| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir die folgenden Bieterfragen wie folgt:
1. "Pos. 5.1.2
Sind 3 Stück x 3 Videotürme gewünscht oder 3 Stück Türme insgesamt? Mengenansatz und Langtext widersprechen sich."
Antwort:
"Es sind 3 Videoüberwachungen auf 3 Türmen gemeint. Die Stückzahl bezieht sich auf jeweils ein "Set" aus Videoüberwachung und Turm."
2. "Pos. 6.2.11
Wie kommen die 95 StMt zustande? Bitte klären Sie auf."
Antwort:
"95 StMt da es sich um den sukzessiven Aufbau der Treppenanlage, analog zu den Containerlagen handelt. Für die unteren Lagen werden zwei Treppenelemente für jeweils 36 Monate benötigt, für den späteren Aufbau der letzten Lage wird das Element für 23 Monate benötigt. Die Treppentürme bestehen aus 3 Modulen insgesamt, Abrechnung pro Modul.
36 StMt + 36 StMt + 23 StMt = 95 StMt Vorhaltung"
3. "Im BE-Plan ist eine Containeranlage ersichtlich. Wird diese also in die aus Titel 6.2 integriert?"
Antwort:
"Die Containeranlage AN wird im Titel 006.003 beschrieben; die Containeranlage AG wird in Titel 006.003 beschrieben.
Beide Containeranlagen (AN 006.003) und (AG 006.002) stehen innerhalb der BE-Fläche auf der Kuhstraße. Die beiden Containeranlagen (AN 006.003 und AG 006.002) werden über 1 Stk. Aussentreppe (006.002.0011) erschlossen. Die Containeranlage AN 006.003 ist baulich an die Aussentreppe der gegenüberliegenden Containeranlage AN 006.002 angeschlossen.
Siehe bitte hierzu die Anlage_4 "Schematische Darstellung Containeranlagen" in Verbindung mit Anlage_2 "Logistikphasenpläne I - V". "
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Mattheis
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Submission wird auf den 29.05.26, 20:00 Uhr verschoben, die Bindefrist endet demnach am 14.08.2026.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Mattheis
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Submission wird um zwei Wochen auf den 18.05.26, 20:00 Uhr verschoben, die Bindefrist endet demnach am 03.08.2026. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Die Beantwortung der offenen Bieterfragen und neue Unterlagen werden noch eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Reeck
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist hier eingegangen:
"Zu Pos. 3. 2. 14.
können die Überfahrrampen im Sinne des Projektes kostengünstiger aus Holz hergestellt werden?"
Antwort:
Die Position 003.002.0014 ist gemäß Leistungstext auszuführen; die beschriebene temporäre Baustellenrampe aus Metall.
Bitte beachten Sie diese Ausführung bei Ihrer Kalkulation.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Reeck
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist hier eingegangen:
folgende Bieterfrage ist hier eben eingegangen:
"Eine eigenständige Ortsbesichtigung hat ergeben, dass die Containeranlage ggf. nicht komplett mit oberirdischen Freigefälle entwässert werden kann. Darf davon ausgegangen werden, dass alle für die Entwässerungsarbeiten erforderlichen Tiefbaumaßnahmen bauseits erstellt bzw. nach Erfordernis gesondert vergütet werden, und durch den Bieter lediglich die oberirdischen Verläufe und Anschlüsse an die Container zu erfolgen haben? Andernfalls empfehlen wir eine gesonderte explizite Leistungsbeschreibung, um Mischkalkulationen gemäß Vergabebedingungen zu vermeiden. "
Antwort:
Es ist davon auszugehen, dass alle erforderlichen Tiefbaumaßnahmen, welche im Zusammenhang mit der Entwässerung der Containeranlagen stehen, bauseitig erstellt werden, sodass vom Bieter lediglich die oberirdischen Verläufe / Anschlüsse an die Containeranlagen auszuführen sind.
Ich bitte Sie diese Ausführung bei Ihrer Kalkulation zu beachten und weise darauf hin, dass die Frist für Bieterfragen bereits abgelaufen ist.
Mit freundlichen Grü0en
Heike Reeck
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen sind hier eingegangen:
"BVB, Punkt 10.2:
Da das TVgG NRW hier ausdrücklich Bestand hat, und die Lohn-Tarifenttwicklungen bis 2030 nicht absehbar sind, erscheint uns eine Lohngleitklausel z.B. gem. Formblatt 224 hier sehr angebracht. Wie steht der Auftraggeber dazu?"
Antwort:
Unter BVB Punkt 1.1 ist der Ausführungszeitraum explizit beschrieben. Gem. BVB 10.2 wird eine Lohn- / Stoffgleitklausel ausgeschlossen. Lohn- und Gehaltsmehr- oder minderaufwendungen werden ebenso nicht erstattet wie Änderungen der Stoffpreise.
Für den angegebenen Ausführungszeitraum hat der AN Änderungen von Lohn- und Stoffkosten als Teil seines Angebotes zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
BVB Punkt 10.3:
"Da es sich hier nicht um eine GU-Vergabe handelt,
gilt dieser Absatz nicht für Nebenleistungen anderer Gewerke (z.B. Tiefbau, Fassade etc.) , richtig?"
Antwort:
Nein. Punkt 10.3 gilt für alle Gewerke; so auch für die Baustellenlogistik.
Nebenleistungen - bezogen auf den eigenen, zu erbringenden Leistungsumfang der Baustellenlogistik - sind in den EPs / Angebot zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
BVB
Punkt 10.4:
"Da es sich hier nicht um eine GU-Vergabe handelt,
gilt diese Klausel nicht für Materialien und Bauleistungen anderer Gewerke, richtig?"
Antwort:
Nein. Punkt 10.4 gilt für alle Gewerke; so auch für die Baustellenlogistik.
Bezogen auf den eigenen, zu erbringenden Leistungsumfang der Baustellenlogistik, gehen derartige Kosten (aufgrund Diebstahl und Beschädigung) zu Lasten des AN.
BVB
Punkt 10.5:
"Gilt diese Regelung nicht für Schutzmaßnahmen zur Sicherung anderer Gewerke (z.B. Absturzsicherungen Rohbau, richtig?"
Antwort:
Nein. Punkt 10.5 gilt für alle Gewerke, so auch für die Baustellenlogistik.
Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Verkehrssicherheitspflicht - bezogen auf den eigenen, zu erbringenden Leistungsumfang der Baustellenlogistik - sind einzuhalten und in den EPs / Angebot zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
BVB
Punkt 10.5:
"Da es sich hier nicht um eine GU-Vergabe handelt,
gelten die Pflichten zur Absperrung, Kennzeichnung und Beleuchtung nur für die eigenen Arbeitsstellen, richtig?"
Antwort:
Ja, nur für den eigenen, zu erbringenden Leistungsumfang an der eigenen Arbeitsstelle.
ABVB der Stadt Dortmund
Punkt 6:
"Ist die hier genannte Skontoregelung als verbindlich anzusehen?"
Antwort:
Siehe unter Punkt 6 den Satz 2: "Wenn bei Liefer- und Dienstleitungen....". Diese Satz bezieht sich auf Liefer- und Dienstleistungen, demzufolge ist für die Baustellenlogistik (VOB-Leistung) die Skontoregelung 2% nicht zutreffend.
Verbringungslogistik - Materialaufzüge
Pos. 3. 2. 10.
"Uns ist kein Bauaufzug in dieser Größe mit einer Nutzlast von 2500 kg bekannt. Reicht hier eine Nutzlast min. 1500 Kg analog des Außenaufzuges in der Pos. 3. 2. 1. aus?"
Antwort:
Der Bauaufzug ist gem. LV anzubieten. Die Plattformgröße im LV ist als Mindestmaß angegeben. In Abhängigkeit des Herstellers kann die Plattformgröße geringfügig abweichen, sofern die Schachtgrößen gem. Planunterlagen eingehalten wird.
Zentraler Baustellenzutritt mit Vereinzelungsanlage
Leistungsbeschreibung Zugangskontrolle:
"Ist die besagte Gewerbezulassung für das Sicherheitsgewerbe des Bieters schon bei Angebotsabgabe erforderlich einzureichen oder erst bei Auftrag?"
Antwort:
Die Gewerbezulassung für das Sicherheitsgewerbe des Bieters gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist mit Angebot einzureichen.
Containeranlage AN
Leistungsbeschreibung Containeranlage AN:
"Gem. Logistikhandbuch werden die Container ohne Elektrogeräte ausgegeben. Verstehen wir das richtig, dass ein Klimagerät als "optionale Zusatzleistung nach Bedarf" zu bewerten ist?"
Antwort:
Nein. Die Containeranlagen sind gem. LV inkl. mit Split-Klimageräten anzubieten.
Containeranlage
"Im BE-Plan zur Ausschreibung ist eine Anschlussstelle an das öffentliche Trinkwassernetz vermerkt. Können wir davon ausgehen, dass die Containeranlage hieran angeschlossen werden soll und kein Trinkwassertank zur Anwendung kommt?"
Antwort:
Ja.
Bauwasseranschluss
Beschreibung Bauwasseranschluss:
"Verstehen wir das richtig, dass die Leistungen Bauwasser der Containeranlage über Kapitel 8 abgewickelt werden?"
Antwort:
Unter 008.001 Bauwasseranschluss / Hinweis Beschreibung Bauwasseranschluss sind die anzubietenden Leistungen für Bauwasser beschrieben.
"In welche Positionen sind die Nebenleistungen aus den Vorbemerkungen ( Abwasser, Stromanschlüsse, Notbeleuchtung, Raucherplätze etc.) einzurechnen ?"
Antwort:
Abwasser in die Auf- und Abbaukosten der Sanitärcontainer. Stromanschlüsse und Notbeleuchtung in den jeweiligen Container. Raucherplätze in den Besprechungscontainern.
Ich bitte Sie diese Ausführungen bei Ihrer Kalkulation zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Reeck
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist hier eingegangen:
"5.2 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche / 5.4 Rückgabezeitpunkt 4 Jahre
Warum sollte eine Sicherheitsleistung für Mängelansprüche und eine Verjährungsfrist von 4 Jahren für die Bürgschaft gelten?
Jegliche Arbeiten der Baustellenlogistik erfolgen lediglich temporär, daher ist nicht von verbleibenden Mängeln auszugehen. Des Weiteren handelt es sich bei der Baustellenlogistik nicht um ein Bauwerk, keine maschinen- oder elektrotechnische Anlage, keine Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache aus der Mängelansprüche sowie deren Verjährungsfrist von 4 Jahren begründet werden könnte."
Antwort:
Unter 5.2 wurde das Kreuz versehentlich falsch gesetzt.
RICHTIG ist, Punkt 5.2: "Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet." Dementsprechend entfällt auch der Punkt 5.3 " Bürgschaften (§17 VOB/B).
Weiterhin möchten wir die Richtigstellung zu Punkt 5.1 ergänzen:
"Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet"
Mit freundlichen Grüßen
Heike Reeck
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