Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Stadtteils Kirchlinde an die Stadtbahn inkl. einer Überprüfung der Realisierbarkeit bereits bestehender Pläne und der Ausarbeitung neuer Alternativen.
Preis
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
60 % Qualität des Konzepts, davon
o 30% Herangehensweise an das ausgeschriebene Projekt in Bezug auf die geplante Aufbau- und Ablauforganisationo 30 % Erkennen und Berücksichtigen von Projektspezifika und möglichen Risiken
Die Kommunikation im Verfahren,d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Es handelt sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus Teilnahme- und Angebotsphase (Verhandlungsverfahren).
Im Rahmen der Teilnahmephase werden Mindestkriterien abgefragt.
Von den Bewerber*innen, die die gestellten Mindestkriterien erfüllen, werden maximal 5 zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Hierzu wird auf Grundlage der erreichten Punkte aus den zusätzlichen Bewertungskriterien eine Rangfolge erstellt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Losverfahren.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. (s. Teilnahmeantrag)
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Nachforderungen gemäß § 56 VgV
Angaben zu Eintragungen im Berufs- bzw. Handelsregister, Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister, sowie Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
1,5 Mio. EURO für Personenschäden, sowie 1,5 Mio. EURO für sonstige Schäden
850.000 EURO netto Honorarumsatz für die Fachdisziplin Verkehrsanlagen im Mittel der letzten drei Jahre.
Zusätzliche Bewertungskriterien für den Zugang zur zweiten Stufe:- Umsatz 0,85 Mio EURO netto - <5 Mio EUR netto Fachdisziplin Verkehrsanlagen: 10 Punkt- Umsatz 5 Mio EUR netto - <10 Mio EURO netto Fachdisziplin Verkehrsanlagen: 20 Punkte- Umsatz 10 Mio EURO netto oder mehr Fachdisziplin Verkehrsanlagen: 30 Punkte
Mind. 10 Mitarbeitende durchschnittlich im Mittel der letzten drei Jahre, davon 2 Ingenieur*innen Bereich Projektleitung/Projektmanagement, 2 Ingenieur*innen Bereich Planung Verkehrsanlagen gem. HOAI, 2 Ingenieur*innen Bereich Verkehrsplanung, 2 Technische Zeichner*innen
2 Referenzen über die in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen. Die Referenzen müssen die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
Referenz 1:Leistungen Verkehrsanlagen gem. HOAI (mindestens Leistungsphase 2 eines Projektes mit dem Thema Stadtbahn/Straßenbahn abgeschlossen)Mindestkriterien:o Investitionssumme mind. 2 Mio. EUR bruttoo Honorar mind. 100.000 EUR bruttoo Planung einer zweigleisigen Stadtbahnstreckeo Planung einer Haltestelle im Zuge der o.g. Stadtbahnstreckeo Bearbeitung mind. der Leistungsphase 2 gem. HOAI 2021 (LPH 1 nicht zwingend)o Mind. Leistungsphase 2 des Referenzprojekts abgeschlossen
Zusätzliche Bewertungskriterien Referenz 1:Planung von Verkehrsanlagen nach BOStrab: 5 PunktePlanung von Schienenverkehrsanlagen im Bereich des VRR: 5 PunkteLeistungen nach HOAI §45 in LPH 1 und 2: 10 Punkte Planung von barrierefreien Haltestellen entsprechend DIN 18040: 5 PunktePlanen im Bestand: 5 PunkteProjekt eines öffentlichen Auftraggebers: 5 Punkte
Referenz 2:Machbarkeitsstudie Streckenverlängerung/Neubau Stadtbahn oder StraßenbahnMindestkriterien:o Investitionssumme mind. 2 Mio. EUR bruttoo Honorar mind. 100.000 EUR bruttoo Prüfung technische Machbarkeit Stadtbahnerschließung (Trassierung im Zusammenhang bebauter und unbebauter Räume)o Prüfung verkehrliche Wirksamkeito Ermittlung notwendiger Baumaßnahmeno Erstellung Machbarkeitsstudie des Referenzprojektes abgeschlossen
Zusätzliche Bewertungskriterien Referenz 2:Aufzeigen und Einbeziehen von Bedienkonzepten: 5 PunktePlanen in verdichteten urbanen Bestandsquartieren: 5 PunktePlanen im Bestand: 5 PunkteIntegrierte Bearbeitung der Verkehrsträger: Fußverkehr; Radverkehr; Stadtbahn/Straßenbahn; Motorisierter Individualverkehr: 5 PunkteVergleichende Bewertung Trassierungsvorschläge anhand funktionaler, verkehrlicher, wirtschaftlicher und umweltbezogener Anforderungen: 10 Punkte
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.