Es wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von "Hygieneartikeln, Hautschutzprodukten und Reinigungsmaterialien" für die Stadt Dortmund gemäß Leistungsbeschreibung abgeschlossen. Die Leistung wird losweise vergeben.
Los 1: Allgemeine Hygieneartikel und HautschutzprodukteLos 2: Reinigungsmaterialien
Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, sowie einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils 1 weiteres Jahr.
Die preisliche Wertung der Angebote erfolgt anhand der bepreisten Leistungsbeschreibung
Einziges Wertungskriterium ist der Preis. Gewertet wird der niedrigste Gesamtpreis.
Die Höchstmenge je Los für maximal vier Jahre beläuft sich wie folgt:
Los 1 (Allgemeine Hygieneartikel und Hautschutzprodukte) 902.686,79 EUR nettoLos 2 (Reinigungsmaterialien) 1.060.680,64 EURnetto
Mit dem Erreichen der angegebenen Höchstabnahmegrenzen ist der jeweils betreffende Rahmenvertrag ausgeschöpft und endet vorzeitig, unabhängig von der verbleibenden Restlaufzeit.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von RechtsbehelfenGemäß§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt(§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 -IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden. Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus demWettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmenoder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkundeauch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eineVerpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Dortmund; Die Angebote müssen bis zum 12.08.2026 gültig bleiben.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gern. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gern. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
-Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatzbezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
-Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtesüber abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oderDienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweiseErbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl desUnternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen.Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer,. Industrie-undHandelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch,wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt. Präqualifizierte Unternehmen könnenanstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einerPräqualifizierungsstelle eingetragen sind. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung invergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.