In Dortmund Hörde soll in verschiedenen Bauabschnitten zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Ein Teilbereich davon sind die drei Punkthäuser an der Stettiner Straße. Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan Hö 273 (16.07.2021).Das Grundstück liegt in zweiter Reihe von der Wellinghofer Straße. Nach Nordwesten grenzt das Grundstück an einen Grünzug, der sich in Richtung Norden vorbei an der Konrad von der Mark Schule bis zur Kleingartenanlage erstreckt.Um einen Übergang von der geschlossenen Bauweise des angrenzenden Wohngebietes hin zur Grünfläche zu schaffen, sieht der B-Plan auf dem Grundstück drei Punkthäuser, zwei davon in gleicher Größe vor.Die Gebäude werden mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, das umlaufend mindestens 1,20m zurückspringt. Der B-Plan sieht eine maximale Höhe der Vollgeschosse von 9,00m vor. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt wird von den Vorgaben abgewichen und die Gebäude bis zu einem Meter höher gebaut. Dadurch kann eine angemessene Raumhöhe erreicht werden und die Gebäude zum Schutz vor Überflutung leicht erhöht gesetzt werden.Aufgrund der Stellplatzsatzung wird auf dem Grundstück eine Tiefgarage vorgesehen.Die Gebäude werden QNG zertifiziert und sind in Holz-Hybridbauweise geplant. Es ist eine Stahlbetonskelettkonstruktion in der Außenfassade, einem massiven Kern mit Aufzug und Treppenraum, sowie massiven Wohnungstrennwänden geplant. Die Fassade wird als vorgefertigte Holzrahmenbau geplant, sodass diese in einem hohen vorfertigungsgrad auf die Baustelle geliefert werden können. Das gesamte Dachgeschoss wird in Holzbauweise errichtet.Es sind 44 Wohneinheiten geplant in verschiedenen Größen. Ein Fokus liegt auf größeren Wohnungen für Familien. 40% der Flächen sind für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen.Die Punkthäuser erschließen sich jeweils um einen zentralen Kern, von dem die Zugänge zu den Wohnungen abgehen. Aufgrund der vorgegebenen Kubatur ergeben sich innenliegende Räume, die für Abstellräume und Badezimmer genutzt werden. Die meisten Wohnungen erstrecken sich über zwei Fassadenseiten, sodass über den Tagesverlauf zu verschiedenen Zeiten Sonnenlicht in die Wohnungen fällt.Die Räume zwischen den Gebäuden werden als teilweise private, zum größten Teil als gemeinschaftliche Grünflächen anlegt, um einen Begegnungsort für die Bewohner*innen zu schaffen.Auf den Gebäuden wird entsprechend der Vorgaben der Stadt Dortmund ein Gründach und die Nutzung von PV-Anlagen vorgesehen. Nach aktuellem Stand ist der Anschluss an ein noch zu erstellendes Nahwärmenetz vorgesehen.
Wesentliche Massen der zu vergebenden Bauleistungen:
Arbeits- und Schutzgerüst W09 LK3: 3.020m²Vorhalten: 30.000m²WoArbeits- und Schutzgerüst W06 LK3: 990m²Vorhalten: 10.000m²WoRaumgerüst: 480m³Materialaufzug, 1000kg, 11m: 3 Stk
Die Wertung erfolgt zu 100% anhand des günstigsten Angebotspreises.
Die Kommunikation im Verfahren, d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Dortmund;Die Angebote müssen bis zum 08.07.2025 gültig bleiben.
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen.
Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung).
Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
- Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A)
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (gem. § 6a EU Nr. 2c VOB/A)- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (gem. § 6a EU Nr. 3a VOB/A)g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigtenArbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenemtechnischen Leitungspersonal; (gem. § 6a EU Nr. 3g VOB/A)i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (gem. § 6a EU Nr. 3i VOB/A)
Der öffentliche Auftraggeber wird andere ihm geeignet erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zulassen, wenn er feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.