Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Unterhaltsreinigung in verschiedenen Stadtbezirken der Stadt Dortmund gem. Leistungsbeschreibungen.
Die Leistung wird in 10 Losen ausgeschrieben.
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um Unterhaltsreinigung in verschiedenen Stadtbezirken der Stadt Dortmund gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 24 Monaten (Inn- Nord 22 Monate) ausgeschrieben.
Die Leistungsbeschreibungen sind für Lose 1- 4 beschrieben, da es sich um Lose aus vergangenen Ausschreibungen handelt. Bitte orientieren Sie sich bei der Zuordnung der Leistungsbeschreibungen an den ehem. Los 1,2,3,4 Angaben der einzelnen Lose.
Die Bewertung erfolgt zu 70 % anhand des günstigsten Preises.
Die Bewertung erfolgt zu 30% anhand der Qualität. Bitte reichen Sie dafür ein Konzept ein. Auf die Anlage 7 zur Wertung wird verwiesen.
Die Leistungsbeschreibungen sind mit Los 1- 4 benannt, da es sich um Lose aus vergangenen Ausschreibungen für unterschiedliche Stadtbezirke handelt, die in dieser Ausschreibung gebündelt wurden. Bitte orientieren Sie sich bei der Zuordnung der Leistungsbeschreibungen an den ehem. Los 1,2,3,4 Angaben der einzelnen Lose.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.