| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Bietende,
es sind Fragen eingegangen, welche im Folgenden beantwortet werden.
1. Pflicht-Ortstermine in Lph. 1-6:
Wie viele physische Vor-Ort-Termine in Dortmund (z. B. zur Bestandsaufnahme, Rissprüfung oder Abstimmung) sind für den Tragwerksplaner in den Leistungsphasen 1 bis 6 zwingend einzukalkulieren?
Antwort: Im Rahmen der Grundleistungen werden 3-4 Ortstermine geschätzt.
2. Turnus und Format der Planungsrunden:
In welchem Turnus (z. B. 14-tägig oder monatlich) finden die regulären Planungsbesprechungen statt und ist eine digitale Teilnahme (z. B. via MS Teams) an diesen Runden grundsätzlich möglich?
Antwort: Zu Beginn des Projekts ist für die regulären Planungsbesprechungen ein ca. 14-tägiger Turnus zu erwarten. Auf Basis von Erfahrungen aus vorangegangenen Verfahren ist jedoch davon auszugehen, dass mit fortschreitender und weiterführender Ausführungsplanung die Frequenz der Besprechungen abnimmt. Eine digitale Teilnahme (z. B. via MS Teams) an diesen regulären Runden ist für die Teilnehmenden grundsätzlich möglich.
3. Vor-Ort-Begehungen und Stundenbudget in Lph. 8:
Wie viele Baustellenbegehungen vor Ort sind in der Leistungsphase 8 vorgesehen? Sind mit dem im Preisblatt (Anlage 04) fest vorgegebenen Budget von 20 Stunden sämtliche Vor-Ort-Abnahmen und Kontrollen pauschal abgegolten, oder werden darüber hinausgehende, baubedingt erforderliche Termine gesondert nach Aufwand vergütet?
Antwort: Das im Preisblatt (Anlage 04) vorgegebene Budget von 20 Stunden dient als Kalkulationsgrundlage für die regulären, stichprobenartigen Vor-Ort-Kontrollen und Abnahmen in der Leistungsphase 8.
Die Anzahl der Baustellenbegehungen richtet sich primär nach diesem geschätzten Stundenkontingent.
Sollten darüber hinausgehende, baubedingt zwingend erforderliche Termine notwendig werden, werden diese nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber gesondert nach Aufwand auf Basis der angebotenen Stundensätze vergütet (siehe auch Preisblatt "*Die nach Aufwand beauftragten Leistungen sind auf Basis des tatsächlichen Aufwandes zu den angebotenen Einheitspreisen nachzuweisen und abzurechnen.")
Mit freundlichen Grüßen
Consten
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