| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Bietende,
es eine Frage eingegangen, die wir im Folgenden beantworten.
Frage:
Die beschrieben Machbarkeitsstudie bezieht sich auf die er. Maßnahmen nach dem GEG; das Leistungsbild und die "besonderen Leistungen" ebenfalls. Seit Ende Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz GModG in Kraft. Das GEG kann damit also nur noch angewendet werden der Bauantrag vor dem Inkrafttreten gestellt wurde (hiervon ist nicht auszugehen oder?)!
Im Rahmen des GModD wird zukünftig eine LCA Bilanzierung erforderlich (auch Stufenweise Bestandteil der Darstellungen im Energieausweis). Werden diese Leistungen noch gesondert abgefragt, da weitere Festlegungen zum Umfang und Anwendung der CO2 Bilanzierung durch die Bauministerkonferenz erst folgen; oder soll der Mehraufwand der Bilanzierung direkt mit kalkuliert werden?
Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis. Die Veröffentlichung dieser Vergabe und das Inkrafttreten des GModG 2026 am 29.07.2026 haben sich an dieser Stelle zeitlich überschnitten.
Das GModG 2026 ist verbindlich zu beachten.
Es ist des Weiteren korrekt, dass kein Bauantrag vor Inkrafttreten des GModG gestellt wurde.
Der Vergabetext sowie das Preisblatt (A04 V2) wurden an den aktuellen Rechtsrahmen angepasst und sind verbindlich zu beachten.
Der aktualisierte Vergabetext sowie das geänderte Preisblatt zur Angebotsabgabe stehen nun unter "Vergabeunterlagen" und als Anhang dieser Nachricht zur Verfügung. Für die Angebotsabgabe ist zwingend das aktualisierte Preisblatt zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Consten
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| A04 V2 Preisblatt_geschützt.xlsx | 12.08.2026 | 28,7 KB | ||
| Vergabetext_RSG_BP_final_GModG.pdf | 12.08.2026 | 2,6 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Bietende,
es sind Fragen eingegangen, welche im Folgenden beantwortet werden.
1. Anzahl der Vor-Ort-Termine (Grundleistungen): Im Preisblatt sind für die Leistungsphasen 1 und 8 bereits feste Stundenkontingente für Bestandsaufnahmen und stichprobenhafte Baustellenkontrollen als Besondere Leistungen vorgesehen. Können Sie uns mitteilen, wie viele Vor-Ort-Termine zwingend im Rahmen der Grundleistungen (insbesondere in den Lph. 1 bis 8) abseits dieser zusätzlichen beauftragten Stundenkontingente von Ihnen erwartet werden?
Antwort: Im Rahmen der Grundleistungen werden 3-4 Ortstermine geschätzt.
2. Turnus der Planerrunden: Gemäß Ziffer 1.11 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) sowie § 6 Ziff. 6.6.2 des Mustervertrages sind während der gesamten Planungs- und Ausführungszeit Projektbesprechungen "im regelmäßigen Rhythmus" durchzuführen. Welcher konkrete Turnus (z. B. 14-tägig oder monatlich) ist für diese Besprechungen jeweils für die Planungsphase und die Ausführungsphase angedacht?
Antwort: Zu Beginn des Projekts ist für die regulären Planungsbesprechungen ein ca. 14-tägiger Turnus zu erwarten. Auf Basis von Erfahrungen aus vorangegangenen Verfahren ist jedoch davon auszugehen, dass mit fortschreitender und weiterführender Ausführungsplanung die Frequenz der Besprechungen abnimmt.
3. Format der Planerrunden (Online-Teilnahme): Sind die genannten Projekt- und Planerbesprechungen (abseits zwingender Baustellentermine) grundsätzlich auch online als Videokonferenz abzuhalten?
Antwort: Abseits zwingend erforderlicher Vor-Ort-Termine ist eine digitale Teilnahme (z. B. via MS Teams) an diesen regulären Runden für die Teilnehmenden grundsätzlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Consten
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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