Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da noch einige Bieterfragen offen sind und die Vergabeunterlagen nochmal überarbeitet werden müssen, wird die Angebotsfrist auf unbestimmte Zeit verlängert. Sobald die Unterlagen vorliegen, geben wir Ihnen Bescheid und setzen nochmal eine neue Frist.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||
Nachricht:
Sehr geehrte Bietende,
nachfolgend die Beantwortung von weiteren eingegangenen Bieterfragen.
Frage 1.
"Wir haben die Frage 1 gelesen. Die Anpassung scheint nur in Teilen erfolgt zu sein, wir gehen davon aus, dass nur die Fassung Mai 2025 maßgebend ist, ist die Annahme richtig?"
Zu Bieterfrage Nr. 1:
Ja, das ist richtig. Maßgeblich ist ausschließlich die Fassung des AHO Heftes 9, Stand Mai 2025.
Frage 2.
"In der Unterlage "Nichtauszufüllen_neu" ist lediglich das Leistungsbild zu "1. Projektstufe: "Projektvorbereitung" angegeben. Angeboten werden sollen aber verschiedenste Projektstufen, wo sind die Leistungsbilder hinterlegt?"
Zu Bieterfrage Nr. 2:
Das Leistungsbild wurde entsprechend angepasst und gilt für alle ausgeschriebenen Projektstufen.
Die aktualisierte Fassung wurde bereits gestern in aktualisierter Form hochgeladen.
Frage 3.
"Als Budget wird für die Kostengruppen 100 bis 700 ein Budget in Höhe von 28.385.000 Euro Brutto benannt. Weiter wird angegeben, dass die Baukostenobergrenze vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten ist. Verstehen wir es richtig, dass das oberste Ziel die Einhaltung der Kosten ist?
D.h. Raumprogramme und Funktionen werden untergeordnet, richtig?"
Zu Bieterfrage Nr. 3:
Eine Priorisierung der Projektziele erfolgt nicht.
Sämtliche Projektziele sind im Rahmen der vertraglichen Vorgaben gleichermaßen zu berücksichtigen.
Frage 4.
"Im Vertrag wird auf Anlagen 2 und 3 verwiesen, wo finden wir die gleichlautenden Anlagen in den Ausschreibungsunterlagen?"
Zu Bieterfrage Nr. 4:
Anlage 2 umfasst die Dortmunder Immobilienstandards (DIS). Diese wurden dieser Nachricht als Anhang beigefügt.
Die Anlage 3 (Kostenschätzung) ist ebenfalls dieser Nachricht als Anhang beigefügt.
Frage 5.
"Bei dem Link zu den Baulichen Standards erhalten wir eine Fehlermeldung, bitte übersenden Sie eine PDF, herzlichen Dank vorab."
Zu Bieterfrage Nr. 5:
Die Baulichen Standards (DIS) gemäß Anlage 2 habe ich dieser Nachricht als ZIP-Dateien angehängt.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| 8__Dortmunder_Immobilien_Standards_2025-05-20_060134 (2).zip | 17.07.2026 | 46,4 MB | ||
| Dokumente_Formulare (3).zip | 17.07.2026 | 1,9 MB | ||
| Kosten Neubau Nordbad Machbarkeitsstudie.pdf | 17.07.2026 | 228,4 KB | ||
| Vorgaben_und_Informationen (2).zip | 17.07.2026 | 583,2 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Bietende,
nachfolgend die Antworten auf einige Bieterfragen. Ich möchte Sie hiermit auch darüber informieren, dass noch nicht alle eingegangenen Bieterfragen beantwortet wurden. Diese befinden sich noch zur Beantwortung beim Fachbereich und die Antworten werden Ihnen noch zur Verfügung gestellt.
Frage 1:
"im Leistungsbild "Besondere Leistungen" ist lediglich die Leistung A.13 BIM-Management angekreuzt. Weitere Besondere Leistungen sind im Leistungsbild nicht angekreuzt. Im Honorarblatt sind hingegen mehrere Positionen für Besondere Leistungen vorgesehen:
Besondere Leistung 1 - Projektstufe 1 / A.2
Besondere Leistung 2 - Projektstufe 1 / C 2
Besondere Leistung 3 - Projektstufe 2 / C.3
Besondere Leistung 4 - Projektstufe 3 / C.1
Besondere Leistung 5 - Projektstufe 4 / C.2
Besondere Leistung 6 - Projektstufe 5 / C.1
Wir bitten um Klarstellung, welche Leistungen in diesen Positionen einzutragen und zu bepreisen sind. Ist die besondere Leistung "BIM-Management" auf alle vorgenannten Positionen einzutragen?"
Zu Bieterfrage Nr. 1:
Das Preisblatt wurde aktualisiert und als Dokument "3 Aufgabenbeschreibung_Preisblatt_16072026" neu hochgeladen.
Frage 2:
"in der Bekanntmachung wird die Auftragslaufzeit mit "Andere Laufzeit: Unbekannt" angegeben. Darüber hinaus enthält der Vertragsentwurf einen Verweis auf einen Rahmenterminplan vom 12.03.2024 (Anlage 2). Der entsprechende Passus erscheint jedoch gestrichen; zudem konnten wir die genannte Anlage 2 den Vergabeunterlagen nicht entnehmen. Wir bitten daher um Bereitstellung des Rahmenterminplans bzw. um Mitteilung der für die Kalkulation maßgeblichen Projektlaufzeit."
Zu Bieterfrage Nr. 2:
Ein Rahmenterminplan liegt derzeit nicht vor. Nach aktuellem Planungsstand ist vorgesehen, dass die Projektlaufzeit voraussichtlich Ende 2026 beginnt und bis Ende 2031 andauert.
Der Baubeschluss ist derzeit bis Ende 2028 vorgesehen.
Der Baubeginn ist für Ende 2029 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende 2031 erfolgen.
Die genannten Termine stellen den derzeitigen Planungsstand dar und können sich im weiteren Projektverlauf ändern.
Frage 3:
"gemäß den Vergabeunterlagen sind als Mindestanforderung zwei abgeschlossene Referenzprojekte über Projektsteuerungsleistungen im Hallen- bzw. Freibadbau einer bestimmten Größenordnung nachzuweisen. Darüber hinaus fließt die Erfahrung des Projektsteuerers mit vergleichbaren Projekten im Bäderbau nochmals mit 25 % in die qualitative Angebotswertung ein.
Wir bitten um Erläuterung, aus welchen Gründen der Auftraggeber die fachliche Eignung ausschließlich auf Referenzprojekte aus dem Bereich des Bäderbaus beschränkt und Erfahrungen aus anderen, hinsichtlich Komplexität, technischer Gebäudeausrüstung, Koordinationsaufwand sowie Kosten- und Terminsteuerung vergleichbaren öffentlichen Hochbauvorhaben (z. B. Krankenhäuser, Schul- und Hochschulbauten, Sporthallen, Veranstaltungsstätten oder sonstige Sonderbauten) nicht als gleichwertig anerkennt.
Aus unserer Sicht handelt es sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um Projektsteuerungsleistungen nach AHO, deren methodischer Schwerpunkt in der Organisation, Koordination sowie Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung liegt und die grundsätzlich objektartenübergreifend erbracht werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Prüfung, ob die Mindestanforderungen dahingehend geöffnet werden können, dass auch Referenzen vergleichbarer komplexer Hochbauvorhaben anerkannt werden, sofern diese hinsichtlich Projektgröße, technischer Komplexität und Projektsteuerungsumfang mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbar sind.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Kombination aus
- der Beschränkung auf ausschließlich Bäderbauprojekte als Mindestanforderung,
- dem Erfordernis von zwei entsprechenden Referenzen sowie
- der zusätzlichen qualitativen Bewertung eben dieser Bäderbauerfahrung
nach unserer Auffassung geeignet sein könnte, den Wettbewerb stärker einzuschränken, als dies zur Feststellung der erforderlichen Eignung notwendig erscheint."
Zu Bieterfrage Nr. 3:
Ich habe die vorgebrachten Hinweise geprüft.
Die Anforderungen an die Referenzprojekte wurden unter Berücksichtigung des konkreten Auftragsgegenstandes und der mit der Planung und Realisierung eines Hallen- bzw. Freibades verbundenen besonderen Anforderungen festgelegt. Bäderbauprojekte weisen insbesondere aufgrund der komplexen technischen Gebäudeausrüstung, der hohen Anforderungen an Wasseraufbereitung, Lüftungs- und Klimatechnik, Energieeffizienz, Hygiene, Bauphysik und Korrosionsschutz sowie der Vielzahl technischer und betrieblicher Schnittstellen besondere Anforderungen an die Projektsteuerung auf.
Vor diesem Hintergrund halten wir den Nachweis einschlägiger Erfahrungen im Bäderbau grundsätzlich für sachgerecht und auftragsbezogen.
Die Mindestanforderungen an die Eignung und die qualitative Angebotswertung verfolgen dabei unterschiedliche Zwecke. Mit den geforderten Referenzprojekten wird die erforderliche Mindesterfahrung des Unternehmens nachgewiesen. Im Rahmen der qualitativen Angebotswertung wird demgegenüber die konkrete Erfahrung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektsteuerers bewertet.
Eine unzulässige Doppelwertung derselben Anforderungen liegt daher nicht vor.
Nach erneuter Prüfung halten wir an den in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Wertungskriterien fest. Eine Erweiterung der zugelassenen Referenzprojekte auf Hochbauvorhaben erfolgt nicht.
Frage 4:
"im übermittelten, aktualisierten Honorarformblatt "3 Aufgabenbeschreibung_Preisblatt_neu.xlsx" vom 02.07.2026 wird in der Überschrift des Dokuments auf die AHO Heft Nr. 9 aus März 2020 referenziert, wir bitten hier um Anpassung.
Darüber hinaus werden die Projekte in der AHO Heft Nr. 9 aus Mai 2025 in Projektklassen unterteilt, im Gegensatz zu der Einteilung in Honorarzonen aus der AHO Heft Nr. 9 aus März 2020. Wir bitten um Aufklärung, ob die Einordnung in die Projektklasse bei der Eingabemöglichkeit der Honorarzone vorgenommen werden soll.
Zusätzlich dazu werden im übermittelten, aktualisierten Honorarformblatt "3 Aufgabenbeschreibung_Preisblatt_neu.xlsx" vom 02.07.2026 im mittleren Bereich besondere Leistungen abgefragt, beispielsweise als erstes die "Besondere Leistung 1. Projektstufe A 2. (pauschal)". Wir bitten um Aufklärung, um welche Leistungen es sich insgesamt im Bereich der Besonderen Leistungen handelt, da im übermittelten Dokument "Nichtauszufüllen_neu.pdf" im Bereich der Leistungsbeschreibung der Besonderen Leistungen auf der Seite 23 von 59 lediglich das BIM-Management aber keine weiteren Besonderen Leistungen explizit abgefragt werden "
Zu Bieterfrage Nr. 4:
Der Verweis auf die Ausgabe März 2020 des AHO Hefts Nr.9 in der Überschrift des Preisblatt wird entsprechend angepasst.
Für die Angebotserstellung und Honorarermittlung ist die Einordnung in die Projektklassen gemäß AHO-Heft Nr. 9, Ausgabe Mai 2025, maßgeblich. Die jeweilige Projektklasse ist im Honorarformblatt in das derzeit mit "Honorarzone" bezeichnete Eingabefeld einzutragen. Hinsichtlich der im Honorarformblatt aufgeführten Besonderen Leistungen wird auf die Beantwortung der Bieterfrage Nr. 3 verwiesen, das Honorarformblatt wurde entsprechend angepasst.
Frage 5:
"gemäß den Zuschlagskriterien werden 20 % der Bewertung auf die Qualifikation und Erfahrung des Projektteams mit vergleichbaren Projekten im Bäderbau entfällt.
Im Referenzformular sind lediglich für den Projektleiter sowie den stellvertretenden Projektleiter jeweils Referenzprojekte anzugeben. Für die weiteren Mitglieder des Projektteams sind hingegen keine entsprechenden Abfragefelder vorgesehen. Zudem ist nach den Vergabeunterlagen kein Konzept bzw. keine gesonderte Darstellung des Projektteams gefordert.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung,
wie die Bieter die Qualifikation und Erfahrung der übrigen Mitglieder des Projektteams mit vergleichbaren Projekten im Bäderbau darstellen und nachweisen sollen, damit das Zuschlagskriterium "Qualifikation und Erfahrung des Projektteams" bewertet werden kann.
Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob:
die Bewertung ausschließlich auf Basis der Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfolgt,
zusätzliche Referenzangaben für weitere Projektteammitglieder eingereicht werden dürfen bzw. sollen?"
Zu Bieterfrage Nr. 5:
Für die Bewertung des Zuschalgskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des Projektteams" sind die Referenzangaben des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ausreichend.
Ein gesondertes Konzept oder zusätzliche Referenzangaben für weitere Mitglieder des Projektteams sind nicht erforderlich.
Frage 6:
"im Preisblatt werden u.a. auch Besondere Leistungen der PST 2-5 abgefragt, es ist jedoch lediglich das Leistungsbild der PST 1 mit den BL zur Verfügung gestellt worden. Wie verhält es sich hier?"
Zu Bieterfrage Nr. 6:
Das Leistungsbild gilt für alle Projektstufen.
Zur Klarstellung wurde das Leistungsbild entsprechend aktualisiert und im Dokument "Nichtauszufüllen_16072026" ab Seite 20 neu hochgeladen.
Frage 7:
"im Formblatt wird folgende Anforderung genannt:
"Referenz über die in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen in den geforderten Fachdisziplinen / in der geforderten Größenordnung. (Projekte des Büros seit 2021 einschl.)"
Gehen wir recht in der Annahme, dass die benannten Referenzprojekte bereits vor 2021 begonnen haben durften, sofern sie nach 2021 abgeschlossen wurden? Da die Referenzprojekte gemäß den Vergabeunterlagen bereits abgeschlossen sein müssen, erscheint eine maximale Projektlaufzeit von fünf Jahren insbesondere bei größeren und komplexeren Projekten eher unüblich.
Wir bitten daher um Bestätigung, dass auch vor 2021 begonnene, jedoch nach 2021 abgeschlossene und im Übrigen den Anforderungen entsprechende Projekte als Referenzen zugelassen sind."
Zu Bieterfrage Nr. 7:
Ja. Maßgeblich ist, dass die Referenzprojekte den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen und seit 2021 abgeschossen wurden.
Ein Beginn der Referenzprojekte vor 2021 ist zulässig.
Frage 8:
"1. Zuordnung der besonderen Leistungen zum Preisblatt
Das Preisblatt (Ziff. 1 "Honorarangebot") sieht sechs Pauschalzeilen für besondere Leistungen vor. Die Bezeichnungen dieser Zeilen lassen sich dem Leistungsbild (Anlage 4 der Aufgabenbeschreibung, Fassung "neu") nicht widerspruchsfrei zuordnen:
Es wird auf Positionen im Handlungsbereich C (Pos. 2 und Pos. 3) verwiesen, die im Leistungsbild nicht enthalten sind; dort ist unter Handlungsbereich C nur eine besondere Leistung (C.1) aufgeführt.
Einzelne Referenzen sind doppelt vergeben (Handlungsbereich C, Pos. 1 und Pos. 2 jeweils mehrfach).
Zudem verwenden die Zeilen die Bezeichnung "Projektstufe", während sich die Nummerierung inhaltlich auf die Handlungsbereiche A-E bezieht.
Wir bitten hier um Aufklärung.
2. Verortung des BIM-Managements im Preisblatt
Ausweislich der Bieterfrage-Antwort vom 02.07.2026 ist das BIM-Management handlungsbereichs- und projektstufenübergreifend im vollen Umfang gemäß AHO Heft Nr. 9 (Stand Mai 2025), Kapitel 5.3, F13, beauftragt. Im Leistungsbild ist unter den besonderen Leistungen jedoch ausschließlich "BIM-Management" als vereinbart gekennzeichnet, und das Preisblatt enthält hierfür keine gesondert bezeichnete Zeile. Wir bitten um Klarstellung, in welcher Preisblatt-Zeile das BIM-Management pauschal zu kalkulieren ist."
Zu Bieterfrage Nr. 8:
Das Preisblatt wurde entsprechend angepasst und als Dokument "3 Aufgabenbeschreibung_Preisblatt_16072026" neu hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Bietende,
es sind Bieterfragen eingegangen die nachfolgend beantwortet werden.
Frage 1:
"In der übermittelten Anlage 1 zum Vertrag "Vergabeverfahren Projektsteuerungsleistungen für das Projekt "Neubau Nordbad", Aufgabenbeschreibung zum Vergabeverfahren nach VgV" wird auf Seite 5 davon gesprochen, dass sich das Leistungsbild am AHO-Heft Nr. 9 in der Fassung vom Mai 2025 orientiert. Ebenso wird auf Seite 5 diese Fassung für das Honorar zugrunde gelegt. Im übermittelten Honorarformblatt "03-Aufgabenbeschreibung_Preisblatt" sowie im übermittelten Vertragsentwurf auf Seite 6 von 10 wird jedoch auf die Fassung aus März 2020 referenziert. Wir bitten um Anpassung des Vertrages und des Honorarformblatts sowie um eine einheitliche Referenzierung auf die aktuell geltende Fassung des AHO-Hefts Nr. 9 mit Stand Mai 2025. "
Zu Bieterfrage Nr. 1:
Der Hinweis des Bieters ist zutreffend. Die Vergabeunterlagen wurden entsprechend angepasst und mit den Zusatz "neu" hochgeladen.
Sowohl der Vertragsentwurf als auch das Honorarformblatt verweisen nun einheitlich auf das AHO-Heft Nr. 9 Mai 2025.
Frage 2:
"Im vorliegenden Leistungsbild "Projektsteuerung inklusive BIM-Management-Leistungen" werden die Grundleistungen und Besonderen Leistungen nach den Handlungsbereichen der AHO Nr. 9 (Mai 2025) strukturiert ausgewiesen. Die Besondere Leistung "BIM-Management", die ihrem Inhalt nach handlungsbereichs- und projektstufenübergreifend angelegt ist, wird dabei jedoch ausschließlich im Handlungsbereich A "Organisation" aufgeführt.
Wir bitten daher um Klarstellung, ob hierin eine bewusste Beschränkung des abgefragten BIM-Managements auf die dem Handlungsbereich A zugeordneten Leistungen zu sehen ist, oder ob der vollständige Leistungskatalog "BIM-Management" gemäß Kapitel 5.3, F13, der AHO Nr. 9 (Mai 2025) in Gänze Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verständnisses des Leistungsumfangs und einer belastbaren Angebotskalkulation bitten wir um entsprechende Bestätigung."
Die Zuordnung der Besonderen Leistung "BIM-Management" ausschließlich zum Handlungsbereich A war nicht beabsichtigt.
Das BIM-Management ist handlungsbereichs- und projektstufenübergreifend zu erbringen und umfasst den vollständigen Leistungskatalog gemß Kapitel 5.3, F13, des AHO-Hefts Nr. 9 (Stand Mai 2025), soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.
Das Leistungsbild wurde entsprechend angepasst und als Teil der nichtauszufüllenden Unterlagen mit dem Zusatz "neu" hochgeladen.
Außerdem darf ich sie darauf hinweisen, dass noch weitere Bieterfragen eingegangen sind, die zurzeit noch geprüft und anschließend beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christina Kaczmarek
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