| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie die Beantwortung der folgenden Bieterfrage.
Frage:
"Wir bitten um Klarstellung des Lieferumfanges NW Räume: Es sind durch den Errichter der Containeranlage nur die Medienanschlüsse an der Decke / Boden, die Deckenverstärkungen sowie Entlüftungen zu realisieren, nicht aber die motorisch abklappbaren Mediensysteme, die Möblierung und Ausstattung? Das bewegliche Mobiliar liefert der Schulbetreiber? Wenn nein, benötigen wir eine Möbelliste mit den im LV fehlenden Abmessungen und Beschreibungen für die Schränke, Tische etc für die Kalkulation, da die Möblierung in den Grundrissen nicht eindeutig zu erkennen ist. Interpretieren wir das LV richtig, wenn wir der Annahme sind, das der Containeranlagenerrichter die Regenerierküche ohne Geräte aus der Entwurfsplanung für Ausgabe, Zubereitung, Spülen und Lager herstellt? Wenn nein, geben Sie bitte genaue Abmessungen und Leistungsdaten für die Geräte und Möblierungen an."
Antwort:
NW-Räume:
Da es sich um eine produktneutrale Ausschreibung handelt, können keine verbindlichen Fabrikate, exakten Labormöbelmaße oder spezifischen Medien-Anschlusswerte (Gas, Wasser, Strom, Abluft) vorgegeben werden.
Die Ausführungsplanung ist zwingend durch einen versierten Fachplaner des Bieters zu erstellen. Genaue Maßangaben der Raumzellen/Möbel sowie finale Anschlussleistungen und Leitungsdimensionen sind im Zuge dieser Fachplanung eigenverantwortlich festzulegen. Die im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebenen Material- und Qualitätsmerkmale der Möbel sind zwingend und unverändert einzuhalten.
Gefordert sind voll funktionsfähige naturwissenschaftliche Fachräume (Chemie, Biologie/Physik) auf Basis der dem LV beigefügten Musterplanung.
Wie in den Musterplanungen aufgeführt sind vom Bieter folgende Inhalte zu liefern:
je Klassenraum Chemie:
- Verdunklungsmöglichkeit (innenliegend)
- Lehrerpult
- Digestorium
- Stauraum (ca. 5 lfm)
- Waschbecken Schüler
- Waschbecken Lehrer
- Notaugendusche
- Anschlussschrank
- Deckenversorgungssystem inkl. abklappbare Medienlifte und Beleuchtung
je Vorbereitungsraum Chemie:
- 30 lfm Stauraum
- 4 entlüftete Chemikalienschränke (1x Gifte, 1x Säuren & Laugen, 1x Gefahrstoffe, 1x Gasflaschen)
- Digestorium mit Wasserversorgung
- Fensterarbeitsplätze mit Strom & Datenanschlüssen
- Vorbereitungstisch mit Stauraum, Gas, Kalt- und Warmwasser, Abwasser und ELT
- Kühlschrank mit Gefrierfach
- Laborspülmaschine mit Purifikator
je Klassenraum Biologie/Physik:
- Verdunklungsmöglichkeit (innenliegend)
- Lehrerpult
- Stromversorgungsgerät am Pult
- Stauraum (ca. 5lfm)
- Waschbecken Schüler
- Waschbecken Lehrer
- Notaugendusche
- Anschlussschrank
- Deckenversorgungssystem inkl. abklappbare Medienlifte und Beleuchtung
je Vorbereitungsraum Biologie/Physik:
- 30 lfm Stauraum
- Fensterarbeitsplätze mit Strom & Datenanschlüssen
- Vorbereitungstisch mit Stauraum, Gas, Kalt- und Warmwasser, Abwasser und ELT
- Kühlschrank mit Gefrierfach
- Wärmeschrank
Das lose Mobiliar in den Klassenräumen (Tische & Stühle) sowie die Stühle im Vorbereitungsraum, werden vom Schuleinkauf beschafft.
Regenerierküche:
Da es sich um eine produktneutrale Ausschreibung handelt, können keine verbindlichen Fabrikate, exakten Gerätemaße oder spezifischen Anschlusswerte vorgegeben werden.
Die Ausführungsplanung ist zwingend durch einen versierten Fachplaner des Bieters zu erstellen. Genaue Maßangaben und finale Anschlussleistungen sind im Zuge dieser Fachplanung eigenverantwortlich festzulegen.
Die im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebenen Material- und Qualitätsmerkmale der Möbel und Geräte sind zwingend und unverändert einzuhalten.
Gefordert ist eine voll funktionsfähige Küche auf Basis der dem LV beigefügten Musterplanung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Mattheis
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie die Beantwortung der folgenden Bieterfrage.
"Gemäß § 17 Abs. 2 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) dürfen Bauarten (oberhalb Gebäudeklasse 1), für die es keine Technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, nur angewendet werden, wenn hierfür eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Deutschen Instituts für Bautechnik oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde vorliegt.
Für die Raumzellen-, Container- bzw. Modulbauweise bestehen nach unserem Kenntnisstand derzeit keine speziellen Technischen Baubestimmungen, sodass die Anwendung der ausgeschriebenen Bauweise grundsätzlich unter die Regelungen des § 17 BauO NRW fällt.
Ist für das ausgeschriebene Projekt eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) anzubieten und zu erwirken, sofern für das angebotene System keine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vorliegt?
Die Beantwortung dieser Fragestellung ist für die technische Ausführung, die Genehmigungsplanung, die Nachweisführung, die Kalkulation sowie die Terminschiene von wesentlicher Bedeutung.
Bitte um Fristverlängerung
Da die Klärung der vorgenannten bauordnungsrechtlichen Fragestellungen unmittelbaren Einfluss auf die Angebotsbearbeitung hat und aufgrund der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit Abstimmungen mit Fachplanern, Prüfsachverständigen und Genehmigungsbehörden nur eingeschränkt möglich sind, bitten wir vorsorglich um eine Verlängerung der Angebotsfrist um mindestens eine Woche.
Dies würde allen Bietern ermöglichen, die Anforderungen auf einer einheitlichen und belastbaren Grundlage zu bewerten und ihre Angebote entsprechend auszuarbeiten. Ohne die beantragte Klarstellung ist derzeit nicht eindeutig erkennbar, welche bauordnungsrechtlichen Nachweise für die ausgeschriebene Lösung erforderlich sind. Die Antwort ist daher unmittelbar kalkulations-, genehmigungs- und angebotsrelevant."
Antwort:
Eine aBg oder vBg ist nicht erforderlich.
Wir möchten hier auf das Brandschutzkonzept verweisen. Dieses liegt der Ausschreibung bei.
Zur Ausfürhung kommen F0 Container ohne brandschutzechnische Qualität. Entsprechende Abweichungen, welche sich aus dieser Bauweise ergeben, werden im Brandschutzkonzept unter Punkt 4 und 16 thematisiert.
Die Bauweise mit F0-Containern wurde vorab mit der Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle der Stadt Dortmund besprochen.
Das Brandschutzkonzept ist im gesamten zu Berücksichtigen.
Eine Fristverlängerung ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Mattheis
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie die Beantwortung der folgenden Bieterfrage:
"Dürfen wir uns auch ohne das Anbieten einer Rücknahmeoption mit einem Angebot beteiligen?".
Antwort:
Wir weisen darauf hin, dass die geforderte Rücknahmeoption Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Das Nichtanbieten bzw. Streichen dieser Position kann zum Ausschluss des Angebots von der Wertung führen.
Sollten geforderte Preisangaben fehlen, richtet sich das weitere Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 16a EU Abs. 2 VOB/A (Nachforderung von Unterlagen/Preisen). Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Anspruch auf Nachforderung nicht in jedem Fall besteht und ein unvollständiges Angebot das Risiko des Ausschlusses birgt.
Tragen Sie für die Position "Rücknahmeoption" einen Wert von 0,- EUR ein, gilt dies rechtlich als verbindliche Preisangabe (Angebot zum Nulltarif). Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Leistung tatsächlich zu diesem Preis erbringen möchten und können.
Wir bitten Sie, diese Hinweise bei der Erstellung Ihres Angebots zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Mattheis
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