Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren wurde eine Bieterfrage gestellt. Die Frage inkl. Beantwortung stelle ich Ihnen hiermit zur Verfügung:
Frage:
uns ist nicht klar, welche Lüftungsanlagen wir anbieten sollen.
Werden Zentrale Lüftungsanlagen für Küchen verbaut? Dieses wird auch im BSK auf Seite 17 auf Richtigkeit hinterfragt. Auch die Gebäudeautomation ist laut LV darauf abgestimmt.
Antwort hierzu:
Da es sich um eine Aufwärmküche handelt, ist nur eine reine Abluftanlage mit Nachströmung über die Mensa/Essensausgabe geplant. Für die Gebäudeautomation ist damit lediglich die "Funktionsbeschreibung von Zentralablüfter" relevant.
Auszug Ausführungsbeschreibung Heizung Lüftung Sanitär \ Raumlufttechnik:
Die Aufwärmküche und Spülküche ist gemeinsam mit einer Abluftanlage (4-facher Luftwechsel für die Räume Aufwärmküche und Spülküche, Rohrventilator, Wickelfalzrohr, vier Tellerventile) auszustatten. Hierbei ist eine ausreichende Nachströmung z.B. über die angrenzende Mensa sicherzustellen. Revisionsöffnungen zur Reinigung sind im Wickelfalzrohr vorzusehen.
Auszug Ausführungsbeschreibung Gebäudeautomation \ 10. Funktionsbeschreibung von Zentralablüfter:
Die Freigabe erfolgt im Automatikbetrieb nach folgenden Kriterien:
- Zeitprogramm aktiv
- oder Raumfeuchte x %rF
- oder Bewegungsmelder ( mit Nachlauf )
- oder Anforderungstaster
- Abschaltung über Fensterkontakt
Zwangsweise erfolgt eine Abschaltung bei Motorstörung oder Betätigung des Reparaturschalters. Betriebs- und Störmeldung an das GA-System.
Reparaturschalter
Die Ventilatoren werden last- und steuerkreisseitig durch einen Reparaturschalter ausgeschaltet. Bei Betätigen des Schalters erfolgt eine Meldung an das GA-System, wodurch die Freigabe der GA-Steuerung ebenfalls zurückgenommen wird. Nach Wiedereinschalten der Reparaturschalter wird der Ventilator freigegeben.
Störabschaltung
Motorstörungen führen zum Abschalten der Anlage. Alle Störungen werden dem GA-System signalisiert und müssen entriegelt werden.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabe- und Beschaffungszentrum
der Stadt Dortmund
i.A. Schulz
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren wurde eine Bieterfrage gestellte. Die Frage inkl. Beantwortung stelle ich Ihnen hiermit zur Verfügung.
Frage:
laut BSK sind Container in F0 gefordert, Sie beschreiben allerdings den Aufbau in F30, da alle Wände in Gipskarton beplankt werden sollen. Dürfen wir davon ausgehen, dass auch Spanplatten verwendet werden dürfen ?
Antwort hierzu:
Spanplatten sind nicht gewünscht.
Aus der Planung der Anlage gehen GK-Platten zur Gestaltung der Anlage hervor.
In der Ausschreibung sind die Parameter aufgeführt worden, die auch angeboten werden müssen.
Wir bitte um entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabe- und Beschaffungszentrum
der Stadt Dortmund
i.A. Schulz
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren wurde eine Bieterfrage gestellt. Die Frage inkl. Beantwortung stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung:
Frage:
"Wir bitten um Klarstellung des Lieferumfanges NW Räume: Es sind durch den Errichter der Containeranlage nur die Medienanschlüsse an der Decke / Boden, die Deckenverstärkungen sowie Entlüftungen zu realisieren, nicht aber die motorisch abklappbaren Mediensysteme, die Möblierung und Ausstattung? Das bewegliche Mobiliar liefert der Schulbetreiber? Wenn nein, benötigen wir eine Möbelliste mit den im LV fehlenden Abmessungen und Beschreibungen für die Schränke, Tische etc für die Kalkulation, da die Möblierung in den Grundrissen nicht eindeutig zu erkennen ist. Interpretieren wir das LV richtig, wenn wir der Annahme sind, das der Containeranlagenerrichter die Regenerierküche ohne Geräte aus der Entwurfsplanung für Ausgabe, Zubereitung, Spülen und Lager herstellt? Wenn nein, geben Sie bitte genaue Abmessungen und Leistungsdaten für die Geräte und Möblierungen an."
Antwort hierzu:
NW-Räume:
Da es sich um eine produktneutrale Ausschreibung handelt, können keine verbindlichen Fabrikate, exakten Labormöbelmaße oder spezifischen Medien-Anschlusswerte (Gas, Wasser, Strom, Abluft) vorgegeben werden.
Die Ausführungsplanung ist zwingend durch einen versierten Fachplaner des Bieters zu erstellen. Genaue Maßangaben der Raumzellen/Möbel sowie finale Anschlussleistungen und Leitungsdimensionen sind im Zuge dieser Fachplanung eigenverantwortlich festzulegen. Die im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebenen Material- und Qualitätsmerkmale der Möbel sind zwingend und unverändert einzuhalten.
Gefordert sind voll funktionsfähige naturwissenschaftliche Fachräume (Chemie, Biologie/Physik) auf Basis der dem LV beigefügten Musterplanung.
Wie in den Musterplanungen aufgeführt sind vom Bieter folgende Inhalte zu liefern:
je Klassenraum Chemie:
- Verdunklungsmöglichkeit (innenliegend)
- Lehrerpult
- Digestorium
- Stauraum (ca. 5 lfm)
- Waschbecken Schüler
- Waschbecken Lehrer
- Notaugendusche
- Anschlussschrank
- Deckenversorgungssystem inkl. abklappbare Medienlifte und Beleuchtung
je Vorbereitungsraum Chemie:
- 30 lfm Stauraum
- 4 entlüftete Chemikalienschränke (1x Gifte, 1x Säuren & Laugen, 1x Gefahrstoffe, 1x Gasflaschen)
- Digestorium mit Wasserversorgung
- Fensterarbeitsplätze mit Strom & Datenanschlüssen
- Vorbereitungstisch mit Stauraum, Gas, Kalt- und Warmwasser, Abwasser und ELT
- Kühlschrank mit Gefrierfach
- Laborspülmaschine mit Purifikator
je Klassenraum Biologie/Physik:
- Verdunklungsmöglichkeit (innenliegend)
- Lehrerpult
- Stromversorgungsgerät am Pult
- Stauraum (ca. 5lfm)
- Waschbecken Schüler
- Waschbecken Lehrer
- Notaugendusche
- Anschlussschrank
- Deckenversorgungssystem inkl. abklappbare Medienlifte und Beleuchtung
je Vorbereitungsraum Biologie/Physik:
- 30 lfm Stauraum
- Fensterarbeitsplätze mit Strom & Datenanschlüssen
- Vorbereitungstisch mit Stauraum, Gas, Kalt- und Warmwasser, Abwasser und ELT
- Kühlschrank mit Gefrierfach
- Wärmeschrank
Das lose Mobiliar in den Klassenräumen (Tische & Stühle) sowie die Stühle im Vorbereitungsraum, werden vom Schuleinkauf beschafft.
Regenerierküche:
Da es sich um eine produktneutrale Ausschreibung handelt, können keine verbindlichen Fabrikate, exakten Gerätemaße oder spezifischen Anschlusswerte vorgegeben werden.
Die Ausführungsplanung ist zwingend durch einen versierten Fachplaner des Bieters zu erstellen. Genaue Maßangaben und finale Anschlussleistungen sind im Zuge dieser Fachplanung eigenverantwortlich festzulegen.
Die im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebenen Material- und Qualitätsmerkmale der Möbel und Geräte sind zwingend und unverändert einzuhalten.
Gefordert ist eine voll funktionsfähige Küche auf Basis der dem LV beigefügten Musterplanung.
Wir bitten um Beachtung für die Kalkulation Ihres Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabe- und Beschaffungszentrum
der Stadt Dortmund
i.A. Schulz
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren wurde eine Bieterfrage gestellt. Die Frage inkl. Beantwortung stelle ich Ihnen hiermit zur Verfügung.
Frage:
Gemäß § 17 Abs. 2 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) dürfen Bauarten (oberhalb Gebäudeklasse 1), für die es keine Technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, nur angewendet werden, wenn hierfür eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Deutschen Instituts für Bautechnik oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde vorliegt.
Für die Raumzellen-, Container- bzw. Modulbauweise bestehen nach unserem Kenntnisstand derzeit keine speziellen Technischen Baubestimmungen, sodass die Anwendung der ausgeschriebenen Bauweise grundsätzlich unter die Regelungen des § 17 BauO NRW fällt.
Ist für das ausgeschriebene Projekt eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) anzubieten und zu erwirken, sofern für das angebotene System keine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vorliegt?
Die Beantwortung dieser Fragestellung ist für die technische Ausführung, die Genehmigungsplanung, die Nachweisführung, die Kalkulation sowie die Terminschiene von wesentlicher Bedeutung.
Bitte um Fristverlängerung
Da die Klärung der vorgenannten bauordnungsrechtlichen Fragestellungen unmittelbaren Einfluss auf die Angebotsbearbeitung hat und aufgrund der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit Abstimmungen mit Fachplanern, Prüfsachverständigen und Genehmigungsbehörden nur eingeschränkt möglich sind, bitten wir vorsorglich um eine Verlängerung der Angebotsfrist um mindestens eine Woche.
Dies würde allen Bietern ermöglichen, die Anforderungen auf einer einheitlichen und belastbaren Grundlage zu bewerten und ihre Angebote entsprechend auszuarbeiten. Ohne die beantragte Klarstellung ist derzeit nicht eindeutig erkennbar, welche bauordnungsrechtlichen Nachweise für die ausgeschriebene Lösung erforderlich sind. Die Antwort ist daher unmittelbar kalkulations-, genehmigungs- und angebotsrelevant.
Antwort:
Eine aBg oder vBg ist nicht erforderlich.
Wir möchten hier auf das Brandschutzkonzept verweisen. Dieses liegt der Ausschreibung bei.
Zur Ausfürhung kommen F0 Container ohne brandschutzechnische Qualität. Entsprechende Abweichungen, welche sich aus dieser Bauweise ergeben, werden im Brandschutzkonzept unter Punkt 20 thematisiert.
Die Bauweise mit F0-Containern wurde vorab mit der Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle der Stadt Dortmund besprochen.
Das Brandschutzkonzept ist im gesamten zu Berücksichtigen.
Eine Fristverlängerung ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation Ihres Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabe- und Beschaffungszentrum
der Stadt Dortmund
i.A. Schulz
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren wurde erneut eine Bieterfrage gestellt. Die Frage inkl. Beantwortung stelle ich Ihnen hiermit zur Verfügung.
Frage:
"Die Formulierung ist nicht optimal präzise. Wenn die Rücknahmeoption tatsächlich zwingende Anforderung sein soll, wäre "wird ausgeschlossen" deutlich klarer als "kann ausgeschlossen werden".
Können Sie die Antwort bitte präzisieren, denn wir möchten gerne anbieten, uns aber sicher sein, dass die investierte Arbeit nicht sinnlos ist."
Antwort:
"Ein Angebot, in dem die Preisangabe für die v.g. Position fehlt, wird nicht zwangsläufig vom Verfahren ausgeschlossen. Die weitere Vorgehensweise richtet sich nach dem § 16a EU, Abs. 2, VOB/A. Wir bitten dies zu Beachten."
Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation Ihres Angebotes und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Vergabe- und Beschaffungszentrum
der Stadt Dortmund
i.A. Schulz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren wurde eine Bieterfrage gestellt. Die Frage inkl. Beantwortung stelle ich Ihnen hiermit zur Verfügung.
Frage:
"Dürfen wir uns auch ohne das Anbieten einer Rücknahmeoption mit einem Angebot beteiligen?"
Antwort:
Die Rücknahmeoption ist mit anzubieten. Ein Nichtanbieten kann zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung bei der Kalkulation Ihres Angebotes und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Vergabe- und Beschaffungszentrum
der Stadt Dortmund
i.A. Schulz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Verfahren hat uns eine Bieterfrage erreicht. Die Frage inkl. Beantwortung stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung:
Frage:
Das Formular "besondere Vertragsbedingungen" bezieht sich auf ein anderes Bauvorhaben. Wir bitten um Austausch bzw. Aktualisierung.
Antwort:
Lediglich die Baumaßnahme auf Seite 2 von 8 ganz oben ist falsch betitelt mit "Interim Gymnasium Brackel, Spiegelstraße, 44143 Dortmund". Sämtliche weiteren Angaben sind für das richtige Bauvorhaben. Es steht Ihnen frei den Titel der Baumaßnahme händisch auf Interimschule Eving zu verändern oder sogar so zu belassen. Ein Austausch erfolgt unsererseits nicht.
Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung für die Kalkulation Ihres Angebotes und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Vergabe- und Beschaffungszentrum
der Stadt Dortmund
i.A. Schulz
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