BL 73 Stadtkrone Ost
Abbruch und Neubau einer Stadtbahnhaltestelle in modularer Bauweise und einer Rad- und Fußgängerbrücke in Mittellage der B1Baugrube herstellen 1400 m3Verbauten herstellen 800 m2Ortbetonbohrpfähle herstellen 240 mMikropfähle herstellen 343 mBewehrten Beton herstellen 400 m2Stahlkonstruktion herstellen 187 tKorrosionsschutz 1535 m2RHD-Belag aufbringen 615 m2Fertigteilbahnsteig herstellen 340 m2Beton abbrechen 180m3Stahlkonstruktionen abbrechen 77 tEinsatz von SPMTHerstellen und Rückbauen der Eingleisigkeit der Stadtbahnstrecke (2 Weichen einschließlich Zwischengleisen)
Peis
Die Kommunikation im Verfahren, d. h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
BL 73 Stadtkrone Ost, Roh- und Brückenbauarbeiten
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Dortmund;Die Angebote müssen bis zum 04.01.2027 gültig bleiben.
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Auf die Bestimmungen des § 16aEU VOB/A wird verwiesen.
Der öffentliche Auftraggeber wird gemäß § 16a EU VOB/A Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung).
Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind gemäß § 16aEU Abs. 4 VOB/A vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
- Herstellerqualifikation nach DIN EN 1090 für die Klasse EXC3, Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834
Je zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten zehn Jahren für die nachfolgenden Bauweisen bzw. Anforderungen. Ein Referenzprojekt kann dabei für mehrere Anforderungen verwendet werden. Stadtbahn: - Ausführung von oberirdischen Bahnsteigen - Bauen unter Betrieb Fuß- und Gehwegbrücke - Stahlbau (Stahlbau EXC 3): - Ausführung von Stahlbrücken mit einer Gesamtlänge > 50 m - Ausführung von Stahlbrücken mit Einzelblechdicken t > 30 mm - Ausführung von Stahlbrücken mit integralem Anschluss - Ausführung von Stahlbrücken mit Korrosionsschutzarbeiten gemäß ZTV-Ing auf der Baustelle - Montage mittels Krans und SPMT - Bauen im Bereich von Bahnanlagen Fuß- und Gehwegbrücke inkl. Treppenabgang - Beton:- Ausführung von Betonbrücken mit schlankem Plattenüberbau mit einer Gesamtlänge >20 m - Montage mittels Traggerüst
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.